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Bieber0815
Wir haben von der ersten Rate 5 % der Gesamtsumme einbehalten. Fällig war dieser Einbehalt "Zug um Zug" mit der Abnahme (fertig, aber nicht mangelfrei). Bei gravierenden Mängeln ist es nicht fertig, dann kannst (solltest) Du die Abnahme verweigern und natürlich nicht zahlen. Bei weniger gravierenden Mängel, bist Du zur Abnahme und Zahlung verpflichtet. Du kannst aber einen Einbehalt geltend machen (üblich das Doppelte der Mängelbeseitigungskosten), den Du von der zur Abnahme fälligen Rate abziehst.Ist der Fertigstellungs-Einbehalt zu bezahlen wenn das Haus fertig ist oder wenn es "fertig und mangelfrei" ist?