Dach gestalten / Nutzung 2. Stockwerk bei 2 Vollstockwerken Pflicht

4,50 Stern(e) 8 Votes
I

Iktinos

Das sehe ich anders:
Das ist Dir unbenommen ... die Vorgaben, wann ein Geschoss zum Vollgeschoss wird (gibt nur rudimentäre Unterschiede in den Bundesländern) spielen in diesem Fall keine Rolle. Wenn die römische II in einem Kreis steht, ist zwingend eine volle und keine _rechnerische_ Zweigeschossigkeit zu errichten. Und nur darum geht es bei den Angaben des TE ... bisher.
 
M

mertmk3

Seltsam, bisher hatte ich auch immer die Aussage bekommen, dass ich trotzdem mit Kniestock arbeiten kann. Das nehme ich mal als Punkt auf, den ich mit dem Architekten klären werde. Wenn wirklich Vollstockwerke Pflicht sind, ist es wohl am besten die DN bei 30° zu belassen, damit das Dach nicht unnötig hoch wird. Trotzdem sehe ich dann kein Problem das Dach partiell zu öffnen.

Zur Gesamthöhe steht folgendes als Tabelle im Bebauungsplan, gemessen von Erdgeschossfußbodenhöhe bis Schnittpunkt Außenwand bis Dach:

Zahl der Vollgeschosse Gebäudehöhe [m]
I 3.5m
II 6.2m
 
Zuletzt bearbeitet:
11ant

11ant

Zur Gesamthöhe steht folgendes als Tabelle im Bebauungsplan, gemessen von Erdgeschossfußbodenhöhe bis Schnittpunkt Außenwand bis Dach:
Zahl der Vollgeschosse Gebäudehöhe [m]
I 3.5m
II 6.2m
Ich glaube kaum, daß eine Landesbauordnung gleichzeitig zwei Vollgeschoss-Maßstäbe anwendet: was ein Vollgeschoss im Sinne der Bauordnung ist, ist auch eines im Sinne des Bebauungsplanes. Plötzlich nur dachschrägenlose Geschosse zu zählen, sehe ich nirgendwo geschrieben. Die Einkreisung der Geschossanzahl bedeutet nur, daß sie hier nicht als Möglichkeit, sondern als Zwang vorgegeben ist. Einen bestimmten Weg, die Vollgeschossigkeit zu erreichen, sehe ich durch die Einkreisung nicht vorgeschrieben.

Allerdings sehe ich wo die Geschossanzahl "II" vorgeschrieben ist, nicht gleichzeitig eine Wahlmöglichkeit zwischen einem und zwei Geschossen - beinhaltet der Bebauungsplan auch Flurstücke mit eingekreister "I" ? - sonst macht diese Tabelle wenig Sinn.

Der genannte Höhenbezug bedeutet quasi eine Art Traufhöhe, nur nicht an der Regenrinne gemessen, sondern an der Hauswand. 6,2 m sind hier in jedem Fall für Kniestock oder sogar "Vollgeschoss á la Iktinos" ausreichend.

Ich habe im Beispiel mit 180 cm Kniestock und 30° DN (Satteldach) gerechnet. Bei einem Zeltdach wäre die Rechnung leicht komplexer. Bei 45° wären gar schon 2 m Haustiefe ausreichend, um so ein Vollgeschoss zu erzeugen.

Nach meiner Ansicht ist eine Öffnung der Dachuntersicht bei (hier leider nicht zugelassenen) 20° DN über alle Räume denkbar, ohne damit kleine Räume optisch "zuzuspitzen". Bei 30° würde ich schon manche Räume davon ausnehmen, und bei 45° drängt sich m.E. schon fast auf, in den Kinderzimmern Schlafgalerien einzuziehen.
 
11ant

11ant

Ja es gibt auch Flurstücke mit einer I, allerdings nicht eingekreist.
Das ist insofern logisch, wie man bei nur einem Vollgeschoss die "Höchstzahl" an Geschossen ja automatisch ausschöpft, sobald man überhaupt baut. ganz theoretisch könnte man dort auch ein einzelnes Stockwerk mit Kniestock hinstellen, aber darunter wäre (da Keller nicht zählen) dann ja kein weiteres Vollgeschoss, auf dessen Grundfläche man sich bei den Höhenanteilen beziehen könnte - somit wäre es "nie kein" Vollgeschoss. Man kööönnte zwar ein Geschoss so eingraben, daß man einen Keller mit Kniestock und Deckenoberkante weniger als 1,4 m über die Geländeoberkante hätte. Aber soviel Quatsch mit Soße will keiner bauen, bloß weil es theoretisch den Bebauungsplan erfüllen könnte. Daher kann man hier den Kreis um die "I" getrost weglassen ;-)
 
Zuletzt aktualisiert 07.03.2025
Im Forum Dach gibt es 787 Themen mit insgesamt 6631 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Dach gestalten / Nutzung 2. Stockwerk bei 2 Vollstockwerken Pflicht
Nr.ErgebnisBeiträge
1Grundriss Einfamilienhaus mit Keller 13
2Grundrissplanung Stadtvilla 180m² mit Keller 45
3Meinungen zur Grundrissplanung (Iso Ansichten, Grundrisse, Bebauungsplan) 43
4Grundflächenzahl mehrere Flurstücke 22
5Bebauungsplan und daraus folgender Hausplan 44
6Einfamilienhaus bauen mit/ohne Keller bei kleinem Grundstück 65
7Restriktiver Bebauungsplan - lohnt sich Grundstückskauf? 20
8Neubau Einfamilienhaus ~160m² + Keller - Erster Entwurf 46
9Grundriss Einfamilienhaus ca. 200qm Doppelgarage Keller 32
10Einfamilienhaus 220qm mit Keller auf 700qm Grundstück 41
11Entwurf Einfamilienhaus mit 3 Kinderzimmer, Keller und Grenzbebauung 32
12Planung Einfamilienhaus ca. 190m² mit Satteldach, Keller, Doppelgarage 11
13Grundstück - Ideen und Anregungen zu Ausrichtung und Bebauungsplan 33
14Einfamilienhaus mit Keller in Hanglage - Meinungen (Dachform, allgemein) 26
15Einfamilienhaus Bauhausstil/Flachdach, 2 Vollgeschosse + Keller 23
16Erlaubte Gebäudehöhe (Kniestock) laut Bebauungsplan? 10
17Grundriss Einfamilienhaus 2 Geschosse mit Keller ca. 190m², Grundstück ca. 440m² 78
18Bewertung Grundriss ca. 145 qm Einfamilienhaus Keller/EG/OG 111
19Grundrissidee 200qm (+ exkl. Keller) Satteldach 30
20Grundflächenzahl-Berechnung, wenn 2 Flurstücke kombiniert werden müssen 19

Oben