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Sparstrumpf
Umgekehrt, also zu mir.Anwälte sind ja keine Leuteverhauer. Es geht gerade darum, eben keine Kosten mitzuverursachen, indem man andere Bauausführende in dem Irrglauben, die Gewerke vor ihnen wären eine solide Basis, darauf weitermachen läßt. Die Notbremse zu spät zu ziehen kann teuer werden.
Einen Anwalt einzuschalten, eskaliert ja nichts, auch atmosphärisch nicht - der muß ja nicht´mal in Erscheinung treten, nur bei der Abfassung der Rüge beraten. Die ist eine Formalie, damit der Bauherr sagen kann: ich habe rechtzeitig Bescheid gegeben, daß m.E. ein Mangel vorliegt. C´ est tout - niemand ist verletzt
P.S.: da haben sich unsere Schreibzeiten wohl gerade überkreuzt ...
Heißt das, Du hättest Dein Haus quasi um 4 cm ins Nachbargrundstück "stürzen" lassen (bzw. umgekehrt) ?
Uns ist jetzt erst mal wieder etwas wohler bei der Sache.