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Davon war keine Rede: die Alternative "Abriss" halte ich für so hochgradig wahrscheinlich, daß die Ausführenden dringend davon in Kenntnis zu setzen sind, daß das geschehen müssen kann. Bei Mängelrügen kann man Formfehler machen, daher halte ich anwaltlichen Rat bei der Abfassung für sinnvoll.Dein Zitat bezog sich allein auf die Ausführungen, dass ein Abriss alternativlos ist und überspitzt gesagt der Anwalt schon mal die Klageschrift klarmachen soll
Sonst kann sich der Maurer nachher auf den Standpunkt stellen: na gut, die Mauer mache ich auf eigene Kosten neu - aber dafür, was andere darauf weitergemacht haben, komme ich nicht auf. Und juristisch ist ein simples "he, Du, Maurer, ich fühl´ mich da nicht sicher, ob das gut geht" keine Mängelrüge. Selbst unter Zeugen geäußert nicht.