A
Aerion
Hallo allerseits :)
Wir sind gerade dabei ein Bestands Objekt zu kaufen, die Bank will eine Baugenehmigung von früher haben, was die Maklerin sowie die noch Eigentümerin allerdings nicht vorweisen können.
Also möchte die Bank eine Bestätigung der Gemeinde haben das das Objekt dauerhaft wohnwirtschaftlich nutzbar ist.
Die Maklerin kümmert sich darum.
Heute flatterte mir ein Gebührenbescheid bzw. Kostenfestsetzungsbescheid von der Stadt in Briefkasten, das ich 170,00 € zu Zahlen habe...
Ich bin der Meinung das die Gebühr von der Maklerin zu Zahlen ist, für mich gehört es zur Pflicht eines Immobilien-Maklers/Maklerin erforderliche Unterlagen bereit zu stellen und wenn diese nicht vorhanden sind auf eigene Kosten zu beschaffen.
Und nicht auf Kosten von Interessenten oder Kaufwilligen.
Ich/wir haben weder was schriftlich beauftragt / zugesagt noch mündlich irgendwie zugesagt das wir anfallende Kosten übernehmen.
Weis jemand wie es da rechtlich aussieht ?
Danke im Voraus.
Mfg. Patrick
Wir sind gerade dabei ein Bestands Objekt zu kaufen, die Bank will eine Baugenehmigung von früher haben, was die Maklerin sowie die noch Eigentümerin allerdings nicht vorweisen können.
Also möchte die Bank eine Bestätigung der Gemeinde haben das das Objekt dauerhaft wohnwirtschaftlich nutzbar ist.
Die Maklerin kümmert sich darum.
Heute flatterte mir ein Gebührenbescheid bzw. Kostenfestsetzungsbescheid von der Stadt in Briefkasten, das ich 170,00 € zu Zahlen habe...
Ich bin der Meinung das die Gebühr von der Maklerin zu Zahlen ist, für mich gehört es zur Pflicht eines Immobilien-Maklers/Maklerin erforderliche Unterlagen bereit zu stellen und wenn diese nicht vorhanden sind auf eigene Kosten zu beschaffen.
Und nicht auf Kosten von Interessenten oder Kaufwilligen.
Ich/wir haben weder was schriftlich beauftragt / zugesagt noch mündlich irgendwie zugesagt das wir anfallende Kosten übernehmen.
Weis jemand wie es da rechtlich aussieht ?
Danke im Voraus.
Mfg. Patrick