KlaRa
Moderator
Das das so nicht sein kann, wird bereits bei einer ersten Überlegung deutlich:@wpic: Deshalb sehe ich trotzdem den Verkäufer nicht in der Pflicht, die Unterlagen zu beschaffen oder zu verkaufen. Ist ja ein Problem des Käufers ...
Die Baugenehmigung liegt beim zuständigen (örtlichen) Bauamt, die Einsicht ist nur durch berechtigte Personen möglich. Heißt: durch Nachweis, dass man Eigentümer oder Teileigentümer ist.
Einfach hingehen und sagen: "ich möchte Einblick haben" ist nicht möglich.
Weder für den Interessenten oder Käufer eines Objektes.
Und ob Patrick einen Makler beauftragt hat oder auch nicht, tut hier nichts zur Sache und verkompliziert nur in einem Bereich, der nicht verkompliziert werden muss.
Also: keine Nebenkriegsschauplätze eröffnen, wenn mit wenigen bezugsorientierten Worten Klärung in die Sache gebracht werden kann. Wenn Patrick tatsächlich diese Frage auf den Lippen hätte, dann würde er sie vermutlich auch stellen.
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KlaRa