Bodenrichtwert und Grundstück an Hanglage

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Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Echt klasse!

Das hintere Flurstück wird wohl kein Bauland sein, wie einige hier schon erklärt haben. Südlich von dem Grundstück ist - wie gesagt - nur Wald.

Das Haus selbst war ursprünglich ein Einfamilienhaus und wurde zu einem Zweifamilienhaus umgebaut.
Es wurde in den 50iger Jahren gebaut und 1985 kam ein Anbau dazu. Welchen Wert nimmt man denn da für die Berechnung? Gibt es da ne Formel? Das man z.B. die Mitte nimmt?
 
T

toxicmolotof

Naja, Dirk, bei uns waren das 7% Abschlag weil das Grundstück mit 750qm deutlich größer war als die 300qm, die als Standard angenommen worden sind.

Bei 230TEUR, die unser Grundstück "kostet", wären das 16TEUR. Ob man einen gut ausgestatteten Kleinwagen vernachlässigen soll..., na ich weiß nicht. Und was die 60 Euro betrifft, schau mal, was in Ballungsräumen für Gartenland aufgerufen wird. Aber das muss ich dir ja nicht sagen.

Wenn der qm 300 Euro kostet, ist Garten für 60 Euro nicht unrealistisch, warum sollten dann 20 Euro bei 100 Euro nicht passen? Natürlich bekommt man in der tiefsten Eifel Gartenland nicht für 50 Euro weg, wenn Bauland nur 30 Euro kostet. Ein Gutachter sollte das aber tatsächlich hinbekommen.

Was den Rest betrifft, wirst du wohl recht haben.
 
D

DG

Dirk, NRW kennst Du besser. Wird also stimmen. In SH aktualisieren sie zweijährig und Kennzeichnung der Preise mit Einfamilienhaus bzw. Mehrfamilienhaus ist üblich.
Das will ich nicht hoffen. Ergibt nämlich keinen Sinn.

Den Richtwert für Grünland, Wald und Acker geben sie hier auch immer an. Man kann z.B. auch einen Acker auf freier Fläche ansehen, erhält da die durchschnittlichen Bodenpunkte des Landes und den Preis.
Das ist hier auch so, ich vermute nur, dass der TE die entsprechenden Zahlen/Werte nicht aus dem System ziehen kann, weil er nicht weiß, wie das geht.

Ansonsten, Land ist nie Null.
Natürlich geht das. Es gibt zB den Begriff des sog. "Unlands", das idR mit Null bewertet wird. Oder die symbolische Bewertung resp. den Kaufpreis ganzer Straßenflächen für 1€.

Als Ausgleichsfläche hätte es auch einen Wert von rund 2,- pro qm. Denn da kann ich Geld für nehmen, wenn eine Stadt oder ein Investor da Fläche zu Ausgleichsbepflanzung erhält. Karsten
Wenn die Fläche geeignet ist, ja.

MfG
Dirk Grafe
 
D

DG

Das Haus selbst war ursprünglich ein Einfamilienhaus und wurde zu einem Zweifamilienhaus umgebaut.
Es wurde in den 50iger Jahren gebaut und 1985 kam ein Anbau dazu. Welchen Wert nimmt man denn da für die Berechnung? Gibt es da ne Formel? Das man z.B. die Mitte nimmt?
Ja, im Gutachten sollten beide Bauteile und die jeweilige Bausubstanz beschrieben sein. In der Restnutzungsdauer ergibt sich dann vermutlich ein Gesamtwert. Theoretisch kann man auch beide Teile einzeln bewerten, aber ich glaube nicht, dass das sinnvoll ist.

Naja, Dirk, bei uns waren das 7% Abschlag weil das Grundstück mit 750qm deutlich größer war als die 300qm, die als Standard angenommen worden sind.
Wir reden über BodenRichtwerte. In Zeiten, wo es vielerorts nicht ungewöhnlich ist, dass ohne mit der Wimper zu zucken tatsächlich das Doppelte vom Bodenrichtwert verlangt und auch bezahlt wird, sind 7% Abschlag auf Grund der Größe zu vernachlässigen. Wobei das bei Euch ehrlich gesagt schon komisch klingt - wenn 300qm Standard sind, dann gibt's auf 750m² eher keinen Abschlag. Sowas ist eher üblich in Regionen, wo ein Grundstück im Durchschnitt +1000m² hat.

Bei 230TEUR, die unser Grundstück "kostet", wären das 16TEUR. Ob man einen gut ausgestatteten Kleinwagen vernachlässigen soll..., na ich weiß nicht.
Ich glaube, Du verwechselst da was. Oder Euer Grundstück weist örtliche Besonderheiten auf, die den Abschlag bezogen auf Euer einzelnes (!) Grundstück rechtfertigen. Müsste man sich im Detail ansehen, aber in einem Gebiet, wo der m² ca. 300€ kostet, ist ein 750m²-Grundstück schlicht und ergreifend ein doppeltes Grundstück. Wenn komplett bebaubar, rechtfertigt das keinen Abschlag.

Und was die 60 Euro betrifft, schau mal, was in Ballungsräumen für Gartenland aufgerufen wird. Aber das muss ich dir ja nicht sagen.
Klar - aber da kostet der m² Bauland auch keine 110€.

Wenn der qm 300 Euro kostet, ist Garten für 60 Euro nicht unrealistisch, warum sollten dann 20 Euro bei 100 Euro nicht passen?
Aus den vorher beschriebenen Gründen. Zudem widersprichst Du Dir selbst. In Gebieten, wo der BRW bei 300€/m² liegt, ist Gartenland begehrt und kann - wenn man denn mal 50-100m² Gartenland vom Nachbarn dazubekommt, auch die Bebaubarkeit der eigenen 300m² verbessern, zB für einen Anbau; das hat also teils Baulandwert, wenn auch nur bedingt.

Im vorliegenden Fall gibt es ein Grundstück mit 700m², das bebaubar ist und dazu 900m², die die Bebaubarkeit der 700m²-Fläche aber nicht verbessern.

Last Not least: wir bearbeiten gerade einen Fall, wo der BRW bei ~90€ liegt und Gartenland zu faktisch ca. 10-20€ gehandelt wird. Da passt das auch, aber das ist örtlich eine andere Situation als beim TE.

Natürlich bekommt man in der tiefsten Eifel Gartenland nicht für 50 Euro weg, wenn Bauland nur 30 Euro kostet. Ein Gutachter sollte das aber tatsächlich hinbekommen.
Nochmal. Wenn das Gartenland südlich der 700m² noch einen Wert über dem forst-/landwirtschaftlichen Bereich hätte, dann wäre das in der BRW-Karte ersichtlich. Die Karte wird vom Gutachterausschuss erstellt und jährlich aktualisiert. Die rote Linie samt der Beurteilung, dass im südlichen Bereich der Linie keine weitere Bodenrichtwertzone eingetragen wurde, ist das Ergebnis einer kontinuierlichen fachlichen Beurteilung.

Wenn die südliche 900m²-Fläche mit +10€ bewertet werden sollte, dann sollte dazu im Wertgutachten eine sehr gute Begründung stehen.

MfG
Dirk Grafe
 
E

Egon12

Natürlich geht das. Es gibt zB den Begriff des sog. "Umlands", das idR mit Null bewertet wird. Oder die symbolische Bewertung resp. den Kaufpreis ganzer Straßenflächen für 1€.
das ist für NRW so nicht ganz richtig, seit die Kommunen die Wertermittlung für alle Liegenschaften durchführen und Doppik eingeführt haben, wird im Rahmen eines Flurstückstausches (zB. Neubau von Kreuzungsbauwerken) eine Wertermittlung durchgeführt...der Sinn sei mal dahin gestellt


Die einzigen Flächen, die tatsächlich keinen Verkehrswert haben sind Wasserflächen der Bundeswasserstraßen
 
Zuletzt bearbeitet:
D

DG

Das ist selbstverständlich richtig, denn bei der Wertermittlung bezogen auf konkrete Flurstücke werden Gesamtwerte der Flurstücke ermittelt. Wenn das Flurstück 10.000m² groß ist, der Gesamtwert aber 1€, dann ist der m²-Preis logischerweise ... Null.

Sieht komisch aus, is' aber so.

Letztlich auch zwingend logisch - für eine Industriebranche mit Bodenverunreinigungen, zahlt Dir nur die Zahnfee mehr als 1€, sonst niemand.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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