Änderung der Baubeschreibung/expose nach Reservierung

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S

Soupuss

Hallo!

Mein erster beitrag....Ich hoffe mann kann mir Rat geben. Bin im Ausland aufgewachsen deswegen die schlechte Grammatik :)

Nach langer suche habe ich vor kurzer zeit eine Dopplehaushälfte gefunden die mir gefällt. Der bau ist schon am gange und der Keller fast fertig.
Am 22.10 habe ich eine Reservierung unterschrieben.

Am 26.10 ruft mich der Makler an und erwähnt nebenbei das der Architekt ihn nun mitgeteilt hat das der Bau keine Hebeanlage für Abwasser benötigt, da das Gefälle reichen müsste. Dafür mussten die Röhren in einer nicht frost sicheren höhe angebracht werden und mussten beheizt werden. Er teilte mir auch mit, das es jetzt keine Zisterne mehr gibt, da die Stadt entschieden hat das das wasser Absickern muss.

Ich habe den Makler gefragt ob das nicht einige Baukosten spart, er meinte das es mit dem Anschlüssen usw kein preis unterschied macht. Auf die frage ob der Strom Verbrauch sehr hoch ist, meinte er das es vernachlässigbar ist. Das Haus ist Kfw 85, ein zusätzlicher verbrauch hilft da ja auch nicht!

Wir können uns nicht vorstellen das die Stadt erst jetzt (4 tage nach der reservierung) entscheidet das eine Zisterne nicht möglich ist. Wir können uns auch nicht vorstellen das erst jetzt entdeckt wird das eine Hebeanlage nicht gebraucht wird, schliesslich sind sie ja schon monate am bauen! Wir verlieren das Regenwasser für den Garten und haben höhere Strom kosten. Haben sie es vielleicht deswegen verschwiegen?

Sollte ich mir über diese geschichte sorgen machen order sind solche kurzfristige Änderungen normal?

Vielen dank für die hilfe. Was für ein Stress, und ich hab noch garnicht das haus Gekauft!

Grüsse,

Sp :confused:
 
B

Bauexperte

Hallo,

Mein erster beitrag....Ich hoffe mann kann mir Rat geben. Bin im Ausland aufgewachsen deswegen die schlechte Grammatik :)
Learning by doing - das sollte schon funzen :)

Am 26.10 ruft mich der Makler an und erwähnt nebenbei das der Architekt ihn nun mitgeteilt hat das der Bau keine Hebeanlage für abwasser benötigt, da das Gefälle reichen müsste. Dafür mussten die Röhren in einer nicht frost sicheren höhe angebracht werden und mussten beheizt werden. Er teilte mir auch mit, das es jetzt keine Zisterne mehr gibt, da die Stadt entschieden hat das das wasser Absickern muss.
Um Deine Fragen einigermaßen "zuverlässig" beantworten zu können, müßte ich zunächst verstehen, _warum_ überhaupt eine Hebeanlage vorgesehen war und in der Folge welche: ein Sanibroy für Wasser, oder eine Anlage mit Häckselwerk? Ebenes Grundstück oder Hanglage? Wo wird die Doppelhaushälfte erstellt?

Weiters - Du schreibst die Stadt sieht Versickerung auf dem Grundstück vor - hat Dir der Makler diesbezüglich etwas von der Notwendigkeit einer Regole erzählt oder wie soll die Versickerung gewährleistet werden?

Freundliche Grüße
 
S

Soupuss

Hallo...

Vielen dank für die schnelle antwort...wow!

Also ich versuche schon länger information von der stadt zu erhalten, leider werde ich bis jetzt immer weiter gereicht. Morgen habe ich ein Termin mit dem Bauunternehmen und Makler also werde ich versuchen ein paar Infos mehr bekommen.

Das Haus Wird in Eppstein Vockenhausen gebaut. Das Grundstück befindet sich ein einer senke, und der Architekt meint das das leichte Grundstück gefälle langt solange die Röhren nicht so tief gelegt werden. Dies ist alles was der Makler gesagt hat, zu der Hebeanlage hat er nichts weiteres erwähnt. Ich hatte auch leider zum zeitpunkt des gesprächs wenige gedanken über das thema gemacht.

Ich werde ein paar infos morgen zu bekommen und schreibe einen update.

Vielen dank nochmals!

SP
 
S

Soupuss

hm ja da haben sie recht! Das war nämlich mein gedanke. Wenn es so schon anfängt ist es wohl kein gutes zeichen.

Falls es jetzt deswegen doch nichts wird, denke ich hoffentlich das das genug grund ist meine Reservierungsgebühr zurück zu bekommen.

Danke für die antworten..
 
B

BauLine

Hallo Soupuss

Dass die Versickerung nicht schon bei der Baugenehmigung (also vor Baustart) bekannt war, ist zu 100% auszuschließen! Also wurdest arglistig getäuscht. Gleiches gilt für die Abwasserhebeanlage.. dieses Problem ist schon bei Erstellung der Entwässerungsplanung ersichtlich/erkennbar.

Auf die Zisterne musst Du trotzdem nicht verzichten... die schaltest Du einfach zwischen Dachwasserablauf und der Versickerungsanlage...egal ob als Rigole oder Sickergrube... dort führt dann der Überlauf der Zisterne hin.

Eine dauerhafte Begleitheizung eines Abwasserrohres ist unbedingt zu vermeiden...auch weil meist völlig unnötig! Wenn der Architekt etwas Grips besitzt, dann kennt er auch die entsprechenden Lösungen... falls nicht, sollte er den Job aufgeben.

Noch einen Tipp für Dich.. verhandle nicht mit dem Makler..der hat in aller Regel keine Ahnung vom Bauplanung und Bauausführung.... der wickelt den Verkauf ab.. nicht mehr. Wenn es um techn. Dinge geht. wende Dich an den Bauleiter.. oder hier ggf. auch an die Gemeinde/Stadt und den dortigen Fachabteilungen.
Oder gönne Dir einen unabhängigen Baufachberater, welche in Deinem persönlichen Sinne handelt und diesen Part übernimmt, bzw. Dich dabei begleitet.
 
Zuletzt bearbeitet:
S

Soupuss

Hallo...

Danke nochmals an alle für die Hilfe. Die Information hat sehr geholfen!

Hat sich jetzt einiges geklärt. Eigentlich stammen die meisten probleme von einem sehr Aggressiven Makler. Notar Termin nächste woche.......

Schönes Wochenende!

SP
 
Zuletzt aktualisiert 15.01.2025
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