"4 m wie kann das sein?" Tja, es können auch 4,5 sein, mehr aber nicht, da eng bebaut und 2,5 m Abstandsfläche mal 2 plus Abstand zur eigenen Hauswand nicht mehr sein kann. Gibt es gesetzliche Mindestabstände?
Erstmal müsste man wissen wo du dich befindest:
Immissionsrichtwert tags (6:00 bis 22:00 Uhr) Immissionsrichtwert nachts (22:00 bis 6:00 Uhr
6.1 Kern-, Dorf- und Mischgebiete60 dB(A)45 dB(A)
6.1 allgemeine Wohngebiete55 dB(A)40 dB(A)
6.1 reine Wohngebiete50 dB(A)35 dB(A)
6.1 fKurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten45 dB(A)35 dB(A)
Der Wert wird gemessen
bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes (z. B. Schlafzimmerfenster);
Welches Modell hat den dein Nachbar? Das gibt es ja genug Unterschiede. Dann google mal das Datenblatt, bzw. den Namen der Anlage
Eine welche ich kenne hat z.B. 65 db(A) tagsüber und nachts 60 dB(A). da wäre bei 6,5m Distanz (gemessen würde ja 6m) d
Ne nachdem kannst du dafür sorgen, das dein Nachbar mindestens folgendes tun muss:
Außen aufgestellte Geräte können mit einer Dämmhaube versehen oder hinter einer Lärmschutzwand verbaut werden.
Es gibt auf Wärmepumpe.de nen /schallrechner/
Da kann man das schön ausrechnen. Z.b. bei dem oben erwähnten Gerät und einem reinem Wohngebiet.