Schallschutzwand gegen Wärmepumpe des Nachbars

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Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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11ant

11ant

Womit ich dann wieder auf die Frage nach der Haftung bei Lieferverträgen oder Kosten bei einem Defekt zurück komme, wenn ein Mitglied nicht zahlen kann oder will.
Also: Wer haftet und wie?
Ein "nicht eingetragener" Verein kann dennoch "rechtsfähig" sein. Und im übrigen kann man Eigentum und Betrieb trennen.

Naja, prinzipiell finde ich Blockheizkraftwerks oder Nahwärme ganz toll, [...]
Dazu kommen bei einer WEG die üblichen Vor- und eben Nachteile.
Ich muss mir um meine Insel zumindest keine Sorgen machen.
Ich weiß nicht, wie Du von einer gemeinsamen Heizungsanlage immer auf eine WEG kommst. Niemand hat die Absicht, einen Sozialismus zu errichten

Im übrigen können Inseln für einen Robinson ohne Freitag ganz schön einsam werden.
 
T

toxicmolotof

Kannst du kes und zwei Themen in einem Post trennen?

1) Kannst du einfach meine Frage beantworten, wer bei einem nicht eingetragenen rechtsfähigen Verein die Haftung übernimmt, wenn ein Lieferverträgen für z.B. Strom nicht eingehalten wird? Wer zahlt die Reparatur oder den Austausch bei einem Defekt. Und wer zahlt, wenn einer nicht kann?

Diese Frage hat nichts, aber auch gar nichts mit einer WEG zu tun.

2) Bei lokalen Konzepten muss so ein Blockheizkraftwerk auch irgendwo stehen. Da es weder in meinem, noch in deinem Keller sein wird, in der Regel auf einem eigenen Grundstück. Damit die Sache mit der WEG. Aber egal.

Also. Beantworte bitte einfach die Fragen aus 1.
 
11ant

11ant

Kannst du kes und zwei Themen in einem Post trennen?
"kes und zwei Themen": ? ? ?

1) Kannst du einfach meine Frage beantworten, wer bei einem nicht eingetragenen rechtsfähigen Verein die Haftung übernimmt,
Wie bei jedem Verein: der Vorstand. Und nochmals: nicht alle Aspekte des ganzen Kladderadatschs müssen in den Händen des Rechtssubjekt Verein sein.

Diese Frage hat nichts, aber auch gar nichts mit einer WEG zu tun.
Eben.

2) Bei lokalen Konzepten muss so ein Blockheizkraftwerk auch irgendwo stehen. Da es weder in meinem, noch in deinem Keller sein wird, in der Regel auf einem eigenen Grundstück. Damit die Sache mit der WEG. Aber egal.
Nein, da liegt wohl Dein Denkfehler: das Ding kann auch einfach im Garagenanbau von Hubers oder Müllers oder Meiers oder Schmidts stehen. Wo es sonst auch steht - nur eben ODER statt UND. Das ist ja der Clou: der "Kessel" für Sechs ist gar nicht so viel größer als für Einen allein.

Und wo das Ding steht, da kann es auch im Eigentum sein. Es muß nicht allen gehören, an "meinen" Stadtwerken halte ich ja auch keine Aktien oder Genossenschaftsanteile. Der (z.B. !) Verein spart im "Extremfall" nur dem, bei dem das* Ding steht, das "Gewerbe" gegenüber den anderen.

[*) man muß nicht zwingend ein Netz mit nur einem "Master" anlegen]
 
G

Grym

Nochmal zur lärmenden WP. Die gehört m.E. ja zur Hauptanlage, daher gleiche Vorschriften zu Abstandsflächen wie das Hauptgebäude. Also keine Bebauung in Abstandsflächen. Wurde das eingehalten? Oder gibt es im Bebauungsplan eine Ausnahmeregelung.
 
T

toxicmolotof

Wie bei jedem Verein: der Vorstand. Und nochmals: nicht alle Aspekte des ganzen Kladderadatschs müssen in den Händen des Rechtssubjekt Verein sein.
Falsch, es haften alle Mitglieder gesamtschuldnerisch.

Sprich, zahlt dein Nachbar alias Vereinsmitglied nicht, kann der Lieferant die Forderung an einem Stück erfolgreich bei dir einfordern.

Und die Heizung ist, wenn sie bei deinem nicht zahlungsfähigen Nachbarn auf dem Grundstück im Keller, Anbau (Garage geht nicht) installiert ist, Teil seines alleinigen Eigentums. Das Eigentum kann nicht an einen Verein, übertragen werden.
 
T

toxicmolotof

Ich habe mit keinem Wort gesagt, dass sowas nicht funktionieren kann. Ich sage nur, dass damit Risiken verbunden sind, die niemand haben will und deswegen (in der Regel gegen Geld) auf Dritte verlagert werden müssen.
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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