Schallschutzwand gegen Wärmepumpe des Nachbars

4,50 Stern(e) 6 Votes
11ant

11ant

Womit ich dann wieder auf die Frage nach der Haftung bei Lieferverträgen oder Kosten bei einem Defekt zurück komme, wenn ein Mitglied nicht zahlen kann oder will.
Also: Wer haftet und wie?
Ein "nicht eingetragener" Verein kann dennoch "rechtsfähig" sein. Und im übrigen kann man Eigentum und Betrieb trennen.

Naja, prinzipiell finde ich Blockheizkraftwerks oder Nahwärme ganz toll, [...]
Dazu kommen bei einer WEG die üblichen Vor- und eben Nachteile.
Ich muss mir um meine Insel zumindest keine Sorgen machen.
Ich weiß nicht, wie Du von einer gemeinsamen Heizungsanlage immer auf eine WEG kommst. Niemand hat die Absicht, einen Sozialismus zu errichten

Im übrigen können Inseln für einen Robinson ohne Freitag ganz schön einsam werden.
 
T

toxicmolotof

Kannst du kes und zwei Themen in einem Post trennen?

1) Kannst du einfach meine Frage beantworten, wer bei einem nicht eingetragenen rechtsfähigen Verein die Haftung übernimmt, wenn ein Lieferverträgen für z.B. Strom nicht eingehalten wird? Wer zahlt die Reparatur oder den Austausch bei einem Defekt. Und wer zahlt, wenn einer nicht kann?

Diese Frage hat nichts, aber auch gar nichts mit einer WEG zu tun.

2) Bei lokalen Konzepten muss so ein Blockheizkraftwerk auch irgendwo stehen. Da es weder in meinem, noch in deinem Keller sein wird, in der Regel auf einem eigenen Grundstück. Damit die Sache mit der WEG. Aber egal.

Also. Beantworte bitte einfach die Fragen aus 1.
 
11ant

11ant

Kannst du kes und zwei Themen in einem Post trennen?
"kes und zwei Themen": ? ? ?

1) Kannst du einfach meine Frage beantworten, wer bei einem nicht eingetragenen rechtsfähigen Verein die Haftung übernimmt,
Wie bei jedem Verein: der Vorstand. Und nochmals: nicht alle Aspekte des ganzen Kladderadatschs müssen in den Händen des Rechtssubjekt Verein sein.

Diese Frage hat nichts, aber auch gar nichts mit einer WEG zu tun.
Eben.

2) Bei lokalen Konzepten muss so ein Blockheizkraftwerk auch irgendwo stehen. Da es weder in meinem, noch in deinem Keller sein wird, in der Regel auf einem eigenen Grundstück. Damit die Sache mit der WEG. Aber egal.
Nein, da liegt wohl Dein Denkfehler: das Ding kann auch einfach im Garagenanbau von Hubers oder Müllers oder Meiers oder Schmidts stehen. Wo es sonst auch steht - nur eben ODER statt UND. Das ist ja der Clou: der "Kessel" für Sechs ist gar nicht so viel größer als für Einen allein.

Und wo das Ding steht, da kann es auch im Eigentum sein. Es muß nicht allen gehören, an "meinen" Stadtwerken halte ich ja auch keine Aktien oder Genossenschaftsanteile. Der (z.B. !) Verein spart im "Extremfall" nur dem, bei dem das* Ding steht, das "Gewerbe" gegenüber den anderen.

[*) man muß nicht zwingend ein Netz mit nur einem "Master" anlegen]
 
G

Grym

Nochmal zur lärmenden WP. Die gehört m.E. ja zur Hauptanlage, daher gleiche Vorschriften zu Abstandsflächen wie das Hauptgebäude. Also keine Bebauung in Abstandsflächen. Wurde das eingehalten? Oder gibt es im Bebauungsplan eine Ausnahmeregelung.
 
T

toxicmolotof

Wie bei jedem Verein: der Vorstand. Und nochmals: nicht alle Aspekte des ganzen Kladderadatschs müssen in den Händen des Rechtssubjekt Verein sein.
Falsch, es haften alle Mitglieder gesamtschuldnerisch.

Sprich, zahlt dein Nachbar alias Vereinsmitglied nicht, kann der Lieferant die Forderung an einem Stück erfolgreich bei dir einfordern.

Und die Heizung ist, wenn sie bei deinem nicht zahlungsfähigen Nachbarn auf dem Grundstück im Keller, Anbau (Garage geht nicht) installiert ist, Teil seines alleinigen Eigentums. Das Eigentum kann nicht an einen Verein, übertragen werden.
 
T

toxicmolotof

Ich habe mit keinem Wort gesagt, dass sowas nicht funktionieren kann. Ich sage nur, dass damit Risiken verbunden sind, die niemand haben will und deswegen (in der Regel gegen Geld) auf Dritte verlagert werden müssen.
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
Im Forum Bauplanung gibt es 4898 Themen mit insgesamt 97897 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Schallschutzwand gegen Wärmepumpe des Nachbars
Nr.ErgebnisBeiträge
1Grundriss-Entwurf: Einfamilienhaus; mit Keller; 800qm Grundstück 10
2Kosten Erdarbeiten ohne Keller 15
3Bauplatz: Massive Aufschüttung oder besser Keller mit Aushub? 28
4Projekt Eigenheim - Keller, Grundriss EG - Tipps 76
5Kettenhaus auf 240qm Grundstück - Grundsatzfragen / Machbar? 61
6Grundstück Hanglage, Höhenunterschied ca. 4 Meter 12
7Neubauplanung - Einfamilienhaus 160 qm ohne Keller - Grundriss, Kosten usw.. 29
8Kontrollschacht auf Grundstück voll 14
9"Grundstücksplanung" Einfamilienhaus Nordhang mit Keller 13
10Massivhaus mit Keller. Reicht unser Budget? 11
11Hauskauf aus Baujahr 2014 mit 118qm² Wohnfläche und Keller 54
12Grundstück auffüllen lassen oder warten 23
13Fragen/vernachlässigtes Grundstück/Wiese, Baumaßnahmen eruieren 44
14Erster Grundriss-Versuch für Kettenhaus auf kleinem Grundstück 94
15Baukosten in BW für Einfamilienhaus mit 200m2 Keller und Doppelgarage 38
16Wasserzuleitung vom Nachbarn über Grundstück 11
17Grundstück am Hang; Aufschüttung- Abfangung- Kosten? 10
18Keller für 20m² mehr Wohnfläche opfern? 15
19Neubau - Grundstück mit Brombeeren überwuchert 12
20Doppelhaushälfte, wir ohne Keller, Nachbar mit Keller 23

Oben