K
kinderpingui
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, vornehmlich an die Juristen unter uns, aber auch die Meinung aller anderen ist natürlich gefragt. Vielleicht gibt es ja welche unter uns, die vor der gleichen Fragestellung standen.
Kurz der zugrundeliegende Sachverhalt:
Meine Freundin (26) Lehramtsstudentin kurz vor Referendariat und ich (27) Beamter im gehobenen Dienst werden uns ein Grundstück in meinem Heimatort für ca. 100.000 € kaufen, welches erst in ca. 4-5 Jahren bebaut werden soll. Die Finanzierung und der Kaufvertrag sind geklärt, es geht jetzt nur noch darum, wie wir die Grundbucheintragung machen.
Laut Notariat gibt es bei uns eigentlich nur 2 Varianten:
1. Ich trage mich zunächst alleine ins Grundbuch ein. Bevor wir bauen heiraten wir (was wir eh vorhaben) und nach Eheschließung lass ich meine dann Frau zu gleichen Teilen ins Grundbuch eintagen (dadurch müssen wir keine GES mehr bezahlen, die wir bezahlen müssten, wenn wir noch nicht verheiratet wären)
Wenn ich das richtig verstanden habe, bietet das den Vorteil, dass das ganze aktuell am unkompliziertesten ist, da man sich hinsichtlich eines Partnerschaftsvertrages und einer der möglichen Aufteilung im Fall einer Trennung keine Gedanken machen muss. Wir sind uns eh beide einig, dass ich das Grundstück behalten kann, falls es zur Trennung käme, da ich aus dem Ort komme.
Nachteil, für die spätere Änderung im Grundbuch fallen nochmal Kosten beim Notar und Grundbuchamt an (allerdings keine GES, da verheiratet)
Hierzu eine Frage: Was ist dann die Bemessungsgrundlage für diese Kosten? Nur der jetzige Kaufpreis (wir kaufen von Privat und haben einen eigenständigen Erschließungsvertrag, wodurch die GES und sonstige Nebenkosten nur auf den eigentlichen Kaufpreis anfallen)?
Oder ist der dann aktuelle Gegenwert (also Kaufpreis + Erschließungskosten + möglicher Wertsteigerung des Grundstücks) Bemessungsgrundlage
Weiterhin müsste auch testamentarisch geregelt werden, dass das Grundstück in meinem Todesfalle an meine Freundin übergeht. Entstehen dadurch mögliche weitere Notarkosten oder kann ist ein Testament unter nicht Eheleuten auch ohne notarielle Beurkundung rechtskräftig?
2. Meine Freundin und ich gründen eine GbR in der wir beide zu gleichen Teilen als Gesellschafter eingetragen sind. Diese GbR wird ins Grundbuch eingetragen. Dann müssten wir halt bereits jetzt alles regeln, wie es sich im Falle des Todes oder der Trennung verhält.
Vorteil, diese Regelungen können laut Notar alle ohne notarielle Beurkundung getroffen werden und man ist ziemlich flexibel. Auch das Gründen einer solchen GbR ist kein Problem.
Kosten würden dann nur im Falle einer Trennung entstehen, wenn einer von uns das Grundstück alleine auf sich umschreibt.
Psychologisch finde ich die Variante auch etwas schöner, weil uns beiden dann von Beginn an das Grundstück zu gleichen Teilen gehört und nicht nur mir. Ist ja ein gemeinsames Projekt.
Ich hoffe, den Sachverhalt einigermaßen verständlich erklärt zu haben. Wir würden uns über Antwort auf die bereits oben gestellten aber auch die nachfolgenden Fragen freuen,
1. Welche Variante ist eurer Meinung nach die sinnvollste?
2. Ist es schwierig solche Dinge selbst zu formulieren?
Der Notar sagte uns ehrlich, dass er uns einen GbR- und auch Partnerschaftsvertrag in Kombination mit Testament erstellen könne, das würde allerdings alles wieder Geld kosten.
Gerade bei solch einem simplen Regelungsbedarf gäbe es genug pauschale Verträge im Internet, die man gegebenenfalls den eigenen Ansprüchen entsprechend, optimieren kann.
Vielen Dank und viele Grüße
ich habe eine Frage, vornehmlich an die Juristen unter uns, aber auch die Meinung aller anderen ist natürlich gefragt. Vielleicht gibt es ja welche unter uns, die vor der gleichen Fragestellung standen.
Kurz der zugrundeliegende Sachverhalt:
Meine Freundin (26) Lehramtsstudentin kurz vor Referendariat und ich (27) Beamter im gehobenen Dienst werden uns ein Grundstück in meinem Heimatort für ca. 100.000 € kaufen, welches erst in ca. 4-5 Jahren bebaut werden soll. Die Finanzierung und der Kaufvertrag sind geklärt, es geht jetzt nur noch darum, wie wir die Grundbucheintragung machen.
Laut Notariat gibt es bei uns eigentlich nur 2 Varianten:
1. Ich trage mich zunächst alleine ins Grundbuch ein. Bevor wir bauen heiraten wir (was wir eh vorhaben) und nach Eheschließung lass ich meine dann Frau zu gleichen Teilen ins Grundbuch eintagen (dadurch müssen wir keine GES mehr bezahlen, die wir bezahlen müssten, wenn wir noch nicht verheiratet wären)
Wenn ich das richtig verstanden habe, bietet das den Vorteil, dass das ganze aktuell am unkompliziertesten ist, da man sich hinsichtlich eines Partnerschaftsvertrages und einer der möglichen Aufteilung im Fall einer Trennung keine Gedanken machen muss. Wir sind uns eh beide einig, dass ich das Grundstück behalten kann, falls es zur Trennung käme, da ich aus dem Ort komme.
Nachteil, für die spätere Änderung im Grundbuch fallen nochmal Kosten beim Notar und Grundbuchamt an (allerdings keine GES, da verheiratet)
Hierzu eine Frage: Was ist dann die Bemessungsgrundlage für diese Kosten? Nur der jetzige Kaufpreis (wir kaufen von Privat und haben einen eigenständigen Erschließungsvertrag, wodurch die GES und sonstige Nebenkosten nur auf den eigentlichen Kaufpreis anfallen)?
Oder ist der dann aktuelle Gegenwert (also Kaufpreis + Erschließungskosten + möglicher Wertsteigerung des Grundstücks) Bemessungsgrundlage
Weiterhin müsste auch testamentarisch geregelt werden, dass das Grundstück in meinem Todesfalle an meine Freundin übergeht. Entstehen dadurch mögliche weitere Notarkosten oder kann ist ein Testament unter nicht Eheleuten auch ohne notarielle Beurkundung rechtskräftig?
2. Meine Freundin und ich gründen eine GbR in der wir beide zu gleichen Teilen als Gesellschafter eingetragen sind. Diese GbR wird ins Grundbuch eingetragen. Dann müssten wir halt bereits jetzt alles regeln, wie es sich im Falle des Todes oder der Trennung verhält.
Vorteil, diese Regelungen können laut Notar alle ohne notarielle Beurkundung getroffen werden und man ist ziemlich flexibel. Auch das Gründen einer solchen GbR ist kein Problem.
Kosten würden dann nur im Falle einer Trennung entstehen, wenn einer von uns das Grundstück alleine auf sich umschreibt.
Psychologisch finde ich die Variante auch etwas schöner, weil uns beiden dann von Beginn an das Grundstück zu gleichen Teilen gehört und nicht nur mir. Ist ja ein gemeinsames Projekt.
Ich hoffe, den Sachverhalt einigermaßen verständlich erklärt zu haben. Wir würden uns über Antwort auf die bereits oben gestellten aber auch die nachfolgenden Fragen freuen,
1. Welche Variante ist eurer Meinung nach die sinnvollste?
2. Ist es schwierig solche Dinge selbst zu formulieren?
Der Notar sagte uns ehrlich, dass er uns einen GbR- und auch Partnerschaftsvertrag in Kombination mit Testament erstellen könne, das würde allerdings alles wieder Geld kosten.
Gerade bei solch einem simplen Regelungsbedarf gäbe es genug pauschale Verträge im Internet, die man gegebenenfalls den eigenen Ansprüchen entsprechend, optimieren kann.
Vielen Dank und viele Grüße