Erfahrungen mit Hammer Haus GmbH ?

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B

BanzaiAdi

Hallo,
so wie es aussieht gibt es mit dieser Firma bisher gar keine oder nur positive Erfahrungen, unsere Wirklichkeit sieht etwas anders aus.
Wahrscheinlich hätte ich mich hier auch nicht geäußert, aber was heute kam war zu viel:

Im Mai ein Doppelhaushälfte angeboten. Alles wäre klar, wenn Rest der projektierten Objekte verkauft wären. Entwurf Notarvertrag lag schon vor. Maklervetrag zum Verkauf der eigenen Wohnung mit Hamburg verbundenem Makler geschlossen.
Versucht bis Ende Juni alles klar zu machen um noch Sonderförderung zu bekommen (was zeitlich nicht mehr geklappt hat) Finanzierung aufgestellt+ Bauwerkvetag unterschreiben, Abgabe Bauantrag bis 30.06. zugesagt (tatsächlich Eingang laut Bauamt 17.07)nachgeforderte Unterlagen trotz Zusage laut Bauamt nicht eingereicht, daher gilt Antrag Kostenpflicht zurückgenommen. Jemand anders, nicht ich, hat als Bauherr Unterlagen unterschrieben. Zeitgleich Änderung des Projekts, da Verkäufer vorhandenes Gebäude (auf dem Grundstück) behalten wolle und Stadtplanungsamt die Häuser etwas umplanen möchte(genaueres war trotz Nachfragens und zwar immer wieder, nicht zu erfahren von Hamburg). Auf Nachfrage beim Verkäufer:" Will das Gebäude nicht behalten sondern das komplette Grundstück verkaufen, Projekt hätte so nie verwirklicht werden können, wg z.B. Denkmalschutz, Stellplätze etc. selbiges gilt für das abgeänderte Projekt- o-Ton "ein wenig blauäugig geplant"
Vom Bauwerkvertrag zurückgetreten(vor 2 Wochen), bezahltes Geld zurückgefordert - keine Reaktion, stattdessen eine Massen E-Mail " Musterhaus besichtigen" Rückfrage warum? wir sind zurückgetreten (Schreiben noch mal geschickt)- keine Reaktion stattdessen "Erinnerung Musterhaus besichtigen" bekommen.
Um nicht eine Abnahmeentschädigung der Kredite i.H.v. 20-30 T€ Zahlen zu müssen neues Objekt gesucht. Wäre alles nicht nötig gewesen, wenn a) Bauantrag wie zugesagt eingereicht worden wäre (Bauamt hat nur 10 Tage gebraucht) und b) die Änderungen besprochen worden wären, dann hätte man noch kostenfrei von den Kredite zurücktreten können oder diese modifizieren. Stattdessen überhaupt kein Info und dann war es zu spät.
Heute dann der Knaller- Kooperationspartner des mit Hamburg verbundenen Maklers: er hätte heute die Unterlagen bekommen und wolle wissen wann Besichtigungstermin möglich sei. Rückfrage von uns: Sie wissen, dass wir vom Vertrag mit Hamburg zurückgetreten sind (Hamburg-Makler und GF Hamburg sind dieselbe Person)? Antwort: Nein, wieso? Obige Geschichte erzählt.
Jeder möge sich sein Teil denken, wir haben mittlerweile den Rechtsweg beschritten.
 
S

sejla

Hallo zusammen,

Wir wollten ein Haus von denen kaufen, welches die dann bauen werden. Alles war so weit fertig der Kredit und alle restlichen Unterlagen von unserer Seite. Dann riefen wir ständig bei Hammer Haus an doch wir wurden nur vertröstet das es noch ein paar Tage dauert. Zum Glück haben wir den Kredit noch nicht unterschrieben sonst hätten wir strafe zahlen müssen. Tja nach tausend anrufen sagten die uns es tut Ihnen leid aber aus dem Objekt wird nichts. Nach Wochen langem hin und her dann diese Aussage von denen. Dann wollten die uns eine anderes Objekt andrehen aber mit denen wollten wir dann doch nichts zu tun haben. So etwas ist für mich nicht seriös.

Gruß

Selja
 
B

BanzaiAdi

da habt Ihr ja Glück gehabt, wir hatten bereits die Kreditverträge unterschrieben. Noch eine kleine Info an alle die das Grunderwerbsteuersparmodel- Haus von Hamburg und Grundstück vom Eigentümer direkt erwerben- gewählt haben: Ich habe den Bauwerkvertrag mal meinem Finanzamt gezeigt und insbesondere die Baukostenkalkulation, in welcher das Grundstück samt Steuer aufgelistet war, erregte eine gewisse Aufmerksamkeit. Entgegen der Baukostenkalkulation wäre nicht nur der Grundstückserwerb, sondern auch die meisten anderen aufgeführten Posten- insbesondere das zu bauende Haus selbst- grunderwerbsteuerpflichtig gewesen. Das Finanzamt hat sich ein Kopie des ganzen Vertrages gezogen und wer weiß was die damit vorhaben.
 
B

Bauexperte

Hallo,

...Noch eine kleine Info an alle die das Grunderwerbsteuersparmodel- Haus von Hamburg und Grundstück vom Eigentümer direkt erwerben- gewählt haben: Ich habe den Bauwerkvertrag mal meinem Finanzamt gezeigt und insbesondere die Baukostenkalkulation, in welcher das Grundstück samt Steuer aufgelistet war, erregte eine gewisse Aufmerksamkeit. Entgegen der Baukostenkalkulation wäre nicht nur der Grundstückserwerb, sondern auch die meisten anderen aufgeführten Posten- insbesondere das zu bauende Haus selbst- grunderwerbsteuerpflichtig gewesen. Das Finanzamt hat sich ein Kopie des ganzen Vertrages gezogen und wer weiß was die damit vorhaben.
Grundsätzlich gilt immer noch die Entscheidung des EuGH aus 2009:

Aktuelle Tendenzen bei der Grunderwerbsteuer

Hier sind zwei Aspekte besonders erwähnenswert:

1. Die einzelnen Bundesländer dürfen den Tarif durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz selbst bestimmen. Berlin hatte dies bereits zum 1.1.2007 genutzt, um den seit 1998 bundeseinheitlichen Satz von 3,5 % auf 4,5 % anzuheben. Mit Hamburg kam seit dem 1.1.2009 mit ebenfalls 4,5 % ein weiterer Stadtstaat hinzu, weitere Bundesländer werden vermutlich noch folgen.

2. Der deutsche Fiskus darf auch dann auf die Herstellungskosten Grunderwerbsteuer verlangen, wenn das Grundstück zuvor in Eigenregie erworben wurde (EuGH, Urteil v. 27.11.2008, C - 156/08). Denn die die Belastung von Bauherren mit Grunderwerb- und Umsatzsteuer verstößt nicht gegen das EU-Recht. Deutschland ist nicht daran gehindert, beim Erwerb eines noch unbebauten Grundstücks künftige Bauleistungen in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen und somit einen Vorgang zusätzlich mit weiteren Steuern zu belegen.

Das EuGH-Urteil bestätigt die zunehmende Tendenz, das Gesamtobjekt der Grunderwerbsteuer zu unterwerfen. Ausgehend von der verschärften Rechtsprechung durch den BFH (z.B. Urteil v. 23.8.2006, II R 42/04, BFH/NV 2007 S. 760 und Beschluss v. 2.4.2009, II B 157/08, BFH/NV 2009 S. 1146) erfassen Finanzämter verstärkt den Wert der Gegenleistung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz von Grund und Boden plus des nachfolgend errichteten Gebäudes, es kommt also zunehmend zur Besteuerung des schlüsselfertigen Werks.

Eine getrennte Behandlung und damit Steuer nur auf den Grund und Boden kommt _nur noch_ in Betracht, wenn Neubesitzer selbst nach einer passenden Baufirma Ausschau halten und hierbei keine Verbindung zum Verkäufer des Grundstücks besteht.

Durch die zunehmend breitere Bemessungsgrundlage ist es kaum verwunderlich, dass die Verwaltung sich selbst Nachweise beschafft, die den Erwerb des fertigen Objekts belegen sollen. Dabei ist kein Geschäft für die Finanzämter transparenter als der Erwerb einer Immobilie im Inland:

· Notare müssen den Grundstücks-Kaufvertrag gem. § 18 Grunderwerbsteuergesetz anzeigen.
· Die Vertragspartner als Steuerschuldner müssen die Inhalte ihrer nicht notariell beurkundete Vereinbarungen innerhalb von 2 Wochen anzeigen (§ 19 Grunderwerbsteuergesetz).
· Die Finanzverwaltung besorgt sich Anhaltspunkte, die eine Bemessungsgrundlage auf das Gesamtobjekt belegen. Hierzu fordern sie vom Erwerber unbebauter Grundstücke in Baugebiete oder bei Hinweisen auf eine Bauabsicht frühzeitig Angaben zum geplanten Vorhaben über den Vordruck „816/9 Anfrage zur Bebauung”.
· Informationen aus Anzeigen der örtlichen Zeitungen oder Bauschildern werden dahingehend gesammelt, ob ein einheitlicher Verkauf plus Bebauung geplant ist.
· Mit den automatisch eingehenden Mitteilungen lassen sich finanzielle Rückschlüsse über die Einkommensverhältnisse von Ex-Besitzer und Erwerber ziehen. Daher werden generell Kontrollmitteilungen über die von den Notaren zugesendeten Mitteilungen an die Veranlagungsstellen bei Beträgen ab 125.000 EUR gefertigt.
· Bei Grundstücksgeschäften mit Beteiligung einer ausländischen Gesellschaft als Erwerber oder Veräußerer erfolgt unverzüglich die Versendung der eingereichten Veräußerungsanzeige mit einer Kopie des Grundstücksvertrags an das für die Ertragsbesteuerung der ausländischen Gesellschaft zuständige FA.

Praxis-Hinweis:

Der BFH (Beschluss v. 27.5.2009, II R 64/08) zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit bei Grundstücksübertragungen, bei denen sich die Steuer nicht nach der Gegenleistung, sondern gem. § 8 Abs. 2 Nr. 3 Grunderwerbsteuergesetz nach dem Steuerwert bemisst. Denn hier wurde die Vorgabe des BVerfG zur Erbschaftssteuer nicht umgesetzt, alle Vermögensarten auf Marktniveau zu bewerten.


Freundliche Grüße
 
E

enok

Hallo,

wir haben auch mit Hammerhaus gebaut und können von unserer Seite nur positiv berichten. Bei uns gab es auch Verzögerungen, jedoch hat die Firma super reagiert. Man sich mit uns zusammengesetzt und nach dem Gespräch konnten wir auch sofort nachvollziehen, dass es gar nicht an Hammerhaus lag sondern am amtlichen Verzögerungen. Wie eben typisch Deutschland, muss man mal auch betonen.
Hammerhaus hat sich eingesetzt und wir können wie gesagt, nichts negatives bestätigen. Unser Haus ist im Bau und alles läuft bis jetzt nach Plan.

Ich habe auch einige Bekannte, die in der Vergangenheit schon woanders gebaut haben und ich kann nur sagen, dass es irgendwo doch immer auch mal ein Problem geben kann, wie das beim Bau nun mal so ist. Meine Erfahrung ist, dass ich denke es gibt da auch immer zwei Seiten.

Das ist unsere Erfahrung. Wenn das Haus fertig ist, kann ich gern noch mal berichten.

Gruß
Enok
 
D

Denise

Hallo zusammen,
ist schon komisch, was hier so alles geschrieben steht. Mir ist nicht bekannt, das Hammer Haus auch nur ein einziges Haus komplett fertig gestellt hat. Vielmehr ist mir zu Ohren gekommen, dass einige Käufer bereits ihre Verträge wieder kündigen wollen, da es doch erhebliche Ungereimtheiten gibt.
Jeder sollte somit für sich allein entscheiden, was er macht. Nur auf das Bauchgefühl würde ich mich nicht verlassen.
Wie steht es doch bei jeder Eheschließung: ... und prüfe, wer sich ewig bindet.
Bis dahin, DENISE
 
Zuletzt aktualisiert 28.12.2024
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