B
Bieber0815
Nach meinem Textverständnis lässt sich dem ersten Beitrag nur entnehmen, dass eine Einfriedung erlaubt und verfahrensfrei ist. Zur zulässigen Höhe (einer Einfriedung) finde ich dort nichts, es sei denn Land- oder Forstwirtschaft ist betroffen.
Ich empfehle einen längeren Ausschnitt aus dem Bebauungsplan zu zitieren (wortwörtlich) und ggf. einen Blick ins Nachbarschaftsgesetz (falls es sowas in Bayern gibt).
Ich empfehle einen längeren Ausschnitt aus dem Bebauungsplan zu zitieren (wortwörtlich) und ggf. einen Blick ins Nachbarschaftsgesetz (falls es sowas in Bayern gibt).