zehn0813
Hallo zusammen!
Wir planen derzeit ein Einfamilienhaus in NRW. Das Haus sah bisher ein Satteldach mit einer Dachneigung von 47° vor. Dazu ein 3. Giebel mit der gleichen Dachneigung.
Dieser ist uns aber etwas zu klein und soll nun doch mehr ein klassischer Friesengiebel sein. Sprich die Firsthöhe soll höher werden und folglich die Dachneigung steiler (der Erker über dem der Giebel steht soll nicht breiter werden).
Wie verhält es sich da mit der zulässigen Dachneigung?
Die Firsthöhe des 3. Giebel soll immer noch niedriger sein, als die Firsthöhe des Hauptdaches. Laut Bebauungsplan ist für das Hauptdach eine Dachneigung von 38°-48° zulässig. Weitere Vorschriften macht der Bebauungsplan nicht. Außer für Garagen.
Gehört das Dach eines 3. und 4. Giebels zum Hauptdach oder ist es ein untergeordnetes Dach und dem entsprechend von der Vorschrift im Bebauungsplan ausgenommen?
Vielleicht kann uns ja einer weiter helfen.
Vielen Dank und Gruß,
zehn0813
Wir planen derzeit ein Einfamilienhaus in NRW. Das Haus sah bisher ein Satteldach mit einer Dachneigung von 47° vor. Dazu ein 3. Giebel mit der gleichen Dachneigung.
Dieser ist uns aber etwas zu klein und soll nun doch mehr ein klassischer Friesengiebel sein. Sprich die Firsthöhe soll höher werden und folglich die Dachneigung steiler (der Erker über dem der Giebel steht soll nicht breiter werden).
Wie verhält es sich da mit der zulässigen Dachneigung?
Die Firsthöhe des 3. Giebel soll immer noch niedriger sein, als die Firsthöhe des Hauptdaches. Laut Bebauungsplan ist für das Hauptdach eine Dachneigung von 38°-48° zulässig. Weitere Vorschriften macht der Bebauungsplan nicht. Außer für Garagen.
Gehört das Dach eines 3. und 4. Giebels zum Hauptdach oder ist es ein untergeordnetes Dach und dem entsprechend von der Vorschrift im Bebauungsplan ausgenommen?
Vielleicht kann uns ja einer weiter helfen.
Vielen Dank und Gruß,
zehn0813