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Escroda
Leider stellt deine Gemeinde den Bebauungsplan und die schriftlichen Festsetzungen nicht online zur Verfügung, so dass einige Fragen offen bleiben. Die Stadt hat aber wohl schon die erste Änderung des B-Planes auf den Weg gebracht. Erkundige dich mal, ob dein Grundstück betroffen ist. Dabei kannst Du gleich mal unverbindlich deine Entwürfe vorzeigen und um grobe Einschätzung der Genehmigungsfähigkeit bitten. Je nach Verfahrensstand sind sogar noch Eingaben möglich, die bei der Änderung berücksichtigt werden könnten.
Also außerhalb der rot umrandeten Flächen sind Stellplätze ausgeschlossen? Gilt das auch für Garagen?In den rot schraffierten Flächen dürfen Stellplätze gebaut werden.
Handelt es sich um Bebauungsvorschläge oder soll mit der Darstellung tatsächlich die Firstrichtung festgesetzt werden?Dein Nachbar, der in 4, muss die andere Firstrichtung wählen.
Es fehlt die Legende, da können wir nur spekulieren.schon der Platz für sie wurde gewählt, ist aber wohl nicht bindend.
Ja. Aber es gibt die Möglichkeit der Abweichung (von der Landesbauordnung) oder der Befreiung (von den Festsetzungen des Bebauungsplanes). In beiden Fällen muss ein Antrag (Formular) gestellt und gut begründet werden. Beides ist gebührenpflichtig. Du kannst natürlich auch gegen den Bebauungsplan gerichtlich vorgehen (Normenkontrollverfahren). Dann kannst Du Dir aber mit deinen Bauplänen noch Zeit lassen, soll heißen: praktisch aussichtslos!Sind Bauvorschriften grundsätzlich einzuhalten