Hallo,
ganz kurz eine allgemeine Information zu dem Thema Bauleitung:
Die Bauleitung
vertritt entweder den Auftraggeber oder den Auftragnehmer.
Sie wird vom Auftraggeber, meist vom Bauherren, eingesetzt. Als "Sachwalter des Bauherren" übernimmt die Bauleitung vorrangig die Überwachung und Überprüfung der zu erbringenden Leistung (Bausoll) und koordiniert die Gewerke und sonstige Beteiligte (evtl. Planer, Behörden etc.) und steht in direktem Kontakt mit dem Bauherren zur Klärung technischer Fragen.
Oftmals ist die Vertretungsbefugnis der Bauherren- Bauleitung unklar. So ist der Bauleiter ohne besondere Vollmacht nicht berechtigt, kostenwirksame Entscheidungen für den Auftraggeber zu treffen. Bei der Bauherren- Bauleitung ist zwischen der Bauoberleitung und der örtlichen Bauleitung zu unterscheiden.
Für die Vergütung eines unabhängigen Bauherren Bauleiters sind in Deutschland die in Leistungsphase 8 § 15 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure festgesetzten Honorare verbindliches Preisrecht. Von ihnen kann nur innerhalb enger Grenzen abgewichen werden. Grundleistungen eines Bauleiters Auf die Bauleitung entfallen aufgrund des Projektverlaufs die Koordination der Bauausführung als Objektüberwachung auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und Vorschriften. Eine besonderer Überwachung der Tragwerke nach auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis. Das gemeinsame Aufmaß mit den Bauausführenden Unternehmen.
Aufgaben: Die Bauleitung im Projektmanagement unter technischer Betrachtung.
Das Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes, z.B. als Balkendiagramm, die Dokumentation in einem Bautagebuchs. Eine Bauabnahme und Feststellung etwaiger Mängel und deren Beseitigung, sowie die Beantragung der behördlichen Abnahme. Die Rechnungsprüfung und Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der Bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag und Kostenfeststellung nach DIN 276 oder dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht. Im Abschluss die Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe Dokumentation wie Bedienungsanleitungen und Prüfprotokolle, die Auflistung der Gewährungsfristen.
Besondere Leistungen eines Bauleiters
Besondere vertraglich zu vereinbarende Leistungen sind das Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplans das Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen
Grundleistungen als verantwortlicher Bauleiter die nach jeweiligem Landesrecht über die Leistungsphase 8 hinausgehen.
- Auftragnehmerbauleitung oder Unternehmensbauleitung
Die Bauleitung der Auftragnehmenden Unternehmen sorgt für die termingerechte, qualitätsgerechte und wirtschaftliche Ausführung der Arbeiten. Daneben sind Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie der Umweltschutz sicherzustellen. Die Unternehmensbauleitung vertritt den Firmeninhaber und ist damit in der Regel für die Erfüllung der gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen verantwortlich.
Wichtige Teilaufgaben sind:
Abstimmung mit dem Bauherren und dessen Vertretern (Bauherrenbauleiter) Führung der gewerblichen Mitarbeiter mit dem Polier an der Spitze Controllingaufgaben (z. B. Termincontrolling oder Kostencontrolling) Sicherstellen, dass Baumaschinen, Schalung, Rüstung und Baustoffe rechtzeitig und in der ausreichenden Menge auf der Baustelle verfügbar sind Koordination der Subunternehmer Abrechnung und Nachtragsmanagement Kosten- und Leistungsmeldung Anzeige von Behinderungen Auf allen Kleinbaustellen ist der Unternehmensbauleiter nicht ständig anwesend. Die ständige Vertretung ist dann ein Vorarbeiter oder Polier bzw. Schachtmeister.
Bei Großbaustellen ist die Bauleitung hierarchisch organisiert:
- Oberbauleiter
- Bauleiter
- Abschnittsbauleiter
- Bauführer Quellenangaben: Wikipedia, Baugesetzbuch, Landesbauordnung, VOB, HOAI, WertV, WertR, Informationen von Financiér
Da hier im Forum weitgehend von Bauleitern die Rede ist die von den ausführenden Firmen eingesetzt werden, kann meine Empfehlung nur sein das man sich als Bauherr einen Gutachter zur Seite stellt um seine Rechte entsprechend gegenüber der jeweiligen Firma zu vertreten!
Dies kostet zwar etwas, aber wir reden doch hier nicht über eine Investition von 3,50,- €. Sondern über eine Summe für die in der Regel 20 -30 Jahre lang eine Finanzierung bedient werden muss.
Im übrigen ist eine Bauleitung die sich ständig vor Ort befindet noch keine Garantie für eine Mängel- und Stressfreie Bauausführung. Auch unter den Bauleitern gibt es genug N....!
Mein Tipp ist im Vorfeld Bauleistungsbeschreibung, Angebot und Vertragswerk von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen, und baubegleitend einen Gutachter (eigenfinanziert) dazu nehmen. Auch ein DEKRA- , Tüv- oder sonstiges Gutachten ist meist nicht aussagekräftig, den wer die Musik bezahlt, der bestimmt auch was gespielt wird.
Also entweder muß man sich selbst kümmern oder man zahlt dafür das sich jemand kümmert.......