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Caspar2020
Jain; zumindest würde ich mit 1800 in den Jahren des Elterngeldbezugs, bzw. im Jahr darauf rechnenMehr oder weniges ist es mir klar, aber ich hab ja oben, bei der ersten Rechnung, auch nirgends die Rückerstattung mit eingerechnet oder? Somit ist es ja Geld mit dem ich rechnen kann? Oder sollte ich trotzdem mit den 1.800€ dann rechnen?