Grunderwerbsteuer schlägt gewissermaßen Mehrwertsteuer. Die Rechnung des Bauträgers ist brutto gleich netto.
aber, die Gewerke, die der Bauträger selbst einkauft, bezahlt er mit Umsatzsteuer und darf diese dann auch weiterreichen (sonst bliebe er darauf sitzen). Nur auf die im eigenen Haus erbrachte Leistung ist keine Umsatzsteuer zu entrichten. Da diese regelmäßig gering ist, sind Bauten vom Bauträger für den Endkunden nicht günstiger als Bauten vom GU/GÜ oder bei Einzelvergabe.
Übrigens, umgekehrt darf auf Mehrwertsteuer auch noch Grunderwerbsteuer berechnet werden, wenn man einen GU/GÜ bauen lässt, aber Grunderwerb und Werkvertrag vom Finanzamt gemeinsam bewertet werden.