Die Kaufnebenkosten bestehen aus Notarkosten, Gerichtskosten, Steuerschuld. Notarkosten, da haften beide Vertragspartner gesamtschuldnerisch, aber der Verkäufer wird vom Notar nur belangt, wenn der Käufer nicht zahlt und da nichts zu holen ist. Gericht und Finanzamt wenden sich nur an den Käufer, der ist deren Schuldner.
Deine Idee funktioniert sicher nicht. Sie ist auch ökonomisch unsinnig. Die Kaufnebenkosten hängen an der Kaufpreishöhe. Reduziere diese, so reduziert das die Nebenkosten auch. Karsten