Neubau: Grundbuchkosten und Notarkosten

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bau.herr

bau.herr

Hallo

Du zahlst Notar/Grundbuch für die Eigentumseintragung (ca. 1,5% - 2,5% vom Verkehrswert) & du zahlst einmal Notar/Grundbuch für die Grundschuldeintragung (abhängig von der Höhe der Grundschuld).

Gruß
 
T

Talulah

Hallo

Du zahlst Notar/Grundbuch für die Eigentumseintragung (ca. 1,5% - 2,5% vom Verkehrswert) & du zahlst einmal Notar/Grundbuch für die Grundschuldeintragung (abhängig von der Höhe der Grundschuld).

Gruß
Vielen Dank, für Deine Antwort. D.h. also für das Grundstück wird der Grundstückspreis als Verkehrswert genommen und zusätzlich für die Grundschuldeintragung die Finanzierungssumme abzgl.. des Grundstückspreis?
 
T

toxicmolotof

Das Verschieben muss wohl ein Admin oder Modell machen.

Beim Grundstück hast du recht, bei der Grundschuld nur, wenn das Grundstück aus Eigenkapital gezahlt worden ist. Anders könnte man auch sagen: Grundschuldbemessung (und damit Kosten) hängen von der Höhe der Grundschuld (Kreditsumme) ab.
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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