Climbee
Wir wollen in das Grundstück meiner Eltern unser Haus bauen. Mittlerweile haben wir auch einen genehmigungsfähigen Bauantrag bei der Gemeinde abgegeben.
Genehmigungsfähig wissen wir deswegen, weil dieser Bauantrag bereits von unserem Architekten mit dem der Gemeinde übergeordneten Bauamt im Landratsamt besprochen und und von denen auch abgesegnet ist.
Jetzt haben wir erfahren, daß die Gemeinde einen bebauungsplan just für den Bereich plant, in dem wir unser Haus bauen wollen. Dieser Bebauungsplan ist noch nicht gültig, wird aber wohl gerade bearbeitet.
Abseits aller Spekulationen, warum gerade nur in dem Bereich, in dem wir planen zu bauen, jetzt holterdipolter ein Bebauungsplan ausgelobt werden soll (es betrifft nur diese eine Straße in der wir bauen wollen, die anderen Straßen nicht), meine Frage an die Spezialisten:
Wenn wir mit unserem Bauantrag VOR Festlegung eines Bebauungsplanes kommen (nur nach §34), dieser Bauantrag bereits mit der übergeordneten Behörde abgesprochen ist, kann uns die Gemeinde da Knüppel zwischen die Beine werfen?
Ich bin mir ziemlich sicher, daß der geplante Bebauungsplan eine Grundflächenzahl ausweisen wird, die unsere Planung quasi unmöglich macht (wir haben jetzt mit dem Altbestand eine Grundflächenzahl von 0,39), darüber hinaus werden wohl so Sachen wie die Gleichausrichtung der Giebel etc. vorgeschrieben werden (angeblich um den dörflichen Charakter zu erhalten - man zeige mir ein altes Dorf, wo alle Giebel militärisch gleich ausgerichtet sind... aber das ist hier nicht Thema, nur ich könnt mich aufregen, ich find das so furchtbar).
Wir haben jetzt natürlich immer nach §34 und das in enger Absprache mit dem Bauamt geplant. Und jetzt lesen wir etwas von einem Bebauungsplan, der hier erstellt werden soll.
Das hat unseren Adrenalinspiegel natürlich erstmal kräftig nach oben schnellen lassen...
Kann die Gemeinde unseren Antrag solange zurück halten, bis der geplante Bebauungsplan durch ist (falls er den so durch geht, denn nicht nur wir sind da ziemlich dagegen)?
Was könnten wir ggf. machen, um hier unseren Bauantrag trotz des geplanten (und sehr umstrittenen) Bebauungsplanes durch zu kriegen?
Es ist das eine Ding, daß wir wohl mit dem geplanten Bebauungsplan Schwierigkeiten bekommen würden, eine andere Sache ist, daß wir natürlich jetzt, mit abgeschlossener Planung, auch gerne das Bauen (und das Finanzieren, bevor die Zinsen wieder steigen) anfangen würden und nicht darauf warten wollen, bis die Gemeinde in der soundsovielten Schleife mal irgendwann einen Bebauungsplan ausspukt.
Genehmigungsfähig wissen wir deswegen, weil dieser Bauantrag bereits von unserem Architekten mit dem der Gemeinde übergeordneten Bauamt im Landratsamt besprochen und und von denen auch abgesegnet ist.
Jetzt haben wir erfahren, daß die Gemeinde einen bebauungsplan just für den Bereich plant, in dem wir unser Haus bauen wollen. Dieser Bebauungsplan ist noch nicht gültig, wird aber wohl gerade bearbeitet.
Abseits aller Spekulationen, warum gerade nur in dem Bereich, in dem wir planen zu bauen, jetzt holterdipolter ein Bebauungsplan ausgelobt werden soll (es betrifft nur diese eine Straße in der wir bauen wollen, die anderen Straßen nicht), meine Frage an die Spezialisten:
Wenn wir mit unserem Bauantrag VOR Festlegung eines Bebauungsplanes kommen (nur nach §34), dieser Bauantrag bereits mit der übergeordneten Behörde abgesprochen ist, kann uns die Gemeinde da Knüppel zwischen die Beine werfen?
Ich bin mir ziemlich sicher, daß der geplante Bebauungsplan eine Grundflächenzahl ausweisen wird, die unsere Planung quasi unmöglich macht (wir haben jetzt mit dem Altbestand eine Grundflächenzahl von 0,39), darüber hinaus werden wohl so Sachen wie die Gleichausrichtung der Giebel etc. vorgeschrieben werden (angeblich um den dörflichen Charakter zu erhalten - man zeige mir ein altes Dorf, wo alle Giebel militärisch gleich ausgerichtet sind... aber das ist hier nicht Thema, nur ich könnt mich aufregen, ich find das so furchtbar).
Wir haben jetzt natürlich immer nach §34 und das in enger Absprache mit dem Bauamt geplant. Und jetzt lesen wir etwas von einem Bebauungsplan, der hier erstellt werden soll.
Das hat unseren Adrenalinspiegel natürlich erstmal kräftig nach oben schnellen lassen...
Kann die Gemeinde unseren Antrag solange zurück halten, bis der geplante Bebauungsplan durch ist (falls er den so durch geht, denn nicht nur wir sind da ziemlich dagegen)?
Was könnten wir ggf. machen, um hier unseren Bauantrag trotz des geplanten (und sehr umstrittenen) Bebauungsplanes durch zu kriegen?
Es ist das eine Ding, daß wir wohl mit dem geplanten Bebauungsplan Schwierigkeiten bekommen würden, eine andere Sache ist, daß wir natürlich jetzt, mit abgeschlossener Planung, auch gerne das Bauen (und das Finanzieren, bevor die Zinsen wieder steigen) anfangen würden und nicht darauf warten wollen, bis die Gemeinde in der soundsovielten Schleife mal irgendwann einen Bebauungsplan ausspukt.