Nordlys
Verkäufer verkauft Teil,a an Meier,Teil b an Müller. Welches Teil wie gross ist, klärt Skizze im Notarvertrag, Anhang. Im Vertrag sollte stehen, dass der Verkäufer die Vermessung und Teilung beauftragt. Nicht die Käufer, sonst ist der Vermessungspreis noch mit Grunderwerbsteuer belegt. Ihr könnt es dem Verkäufer ja hintenrum erstatten.
Umschreibung erfolgt erst nach erfolgter Vermessung und Teilung.
Solange nur Auflassung.
Am besten alles bei einem Notar und bei einem Termin.
Karsten
Umschreibung erfolgt erst nach erfolgter Vermessung und Teilung.
Solange nur Auflassung.
Am besten alles bei einem Notar und bei einem Termin.
Karsten