Versteh ich zwar nicht, aber ein 5-10%Puffer rechnet man ja immer für Unvorhergesehenes ein.Natürlich nicht... :-(
Laut Bebauungsplan darf der Kniestock im Dachgeschoss Max. 80cm hoch sein... Haben wir 1,5-Geschosse, so ist das obere Geschoss das Dachgeschoss und das hätte einen höheren Kniestock, um die 2-Geschossigkeit erreichen zu können.
Wir waren aber beim Bauamt und könnten ein 1,5-geschossiges Haus bauen, wenn der Kniestock vom Dachgeschoss mind. 1,8m hoch ist...
So würden wir wohl dem Charakter des Wohngebietes treu bleiben.
Es ist ein sehr merkwürdiger Bebauungsplan aber damit müssen wir einfach leben
"oder" ist richtigwenn Ihr mit einem Kniestock von 1,8m anstelle der ursprünglichen 1,25 bauen könnt, dann braucht Ihr doch keine so große Umplanung, oder?
Zur Erfüllung der Zweigeschossigkeit durch Überschreitung des Nicht-Vollgeschosses wäre das schon der praktikable Ansatz, und wurde ja auch schonWir haben 1,30cm Kniestock und sind II-Geschossig. Habt ihr nicht mal prüfen lassen, ob durch eine andere Änderung dies erreicht werden kann.
Eventuell auch noch mal nachrechnen lassen.
vorgeschlagen. Dummerweise will hier der Bebauungsplan aber deutlich weniger Kniestock (im Dach über dem zweiten Geschoss) und im zweiten Geschoss eigentlich ein klassisch geradwändiges Volles; wobei das Bauamt sich den Kompromiss vorstellen kann, quasi als "Minus-Kniestock" die Dachschräge des Dritten schon im Zweiten beginnen zu lassen.Ich verstehe noch nicht, warum man den Kniestock so anheben muss. Einen II-Geschosser bekommt man doch auch anders hin, z.B. mit einer oder zwei großen Gauben.