L
Loads
Hallo,
folgende Frage tut sich mir gerade auf.
Unser Haus steht 3 m bis zur Grundstücksgrenze der Gemeinde.
Dort ist die Zufahrt zu einem öffentlichen Gelände.
Wir benötigen hier nun eine Abstandsflächenübernahme da die erforderliche Abstandsfläche 4,59m wäre.
Wenn die Gemeinde hier zustimmt, ist es möglich im Genehmigungsfreistellungsverfahren zu bauen oder braucht man hier immer zwingend den Antrag auf Baugenehmigung. Sämtliche anderen Vorgaben lt. Bebauungsplan sind eingehalten.
folgende Frage tut sich mir gerade auf.
Unser Haus steht 3 m bis zur Grundstücksgrenze der Gemeinde.
Dort ist die Zufahrt zu einem öffentlichen Gelände.
Wir benötigen hier nun eine Abstandsflächenübernahme da die erforderliche Abstandsfläche 4,59m wäre.
Wenn die Gemeinde hier zustimmt, ist es möglich im Genehmigungsfreistellungsverfahren zu bauen oder braucht man hier immer zwingend den Antrag auf Baugenehmigung. Sämtliche anderen Vorgaben lt. Bebauungsplan sind eingehalten.