11ant
Schauen mer mal: Also die Garage 7 x 7 m soll nun an die Straße, quasi in die jetzige Einfahrt, und mit weiteren Garagen unterkellert werden (?)Jetzt klar ?
12 m Einfahrtlänge minus 7 m Garagenlänge beließen passend zur Forderung vieler Landesbauordnungen 5 m Einfahrt vor der Garage. Also bei gleichmäßigem Gefälle noch 1,25 m Höhenunterschied auf der neuen Länge der Einfahrt. Beziehungsweise
also mit auch diesem restlichen Höhenunterschied verfüllt. Oder soll / darf die neue Garage gar direkt vorne an die Grenze ?ebenerdig eine Grossraumgarage,