Ja, das ist meine praktische Beobachtung - und Dein Empfinden ist nach meiner Kenntnis nicht zutreffend, was Gemeinderäte (also Parlamentarier auf Ortsgemeinde-, Verbandsgemeinde- und Kreisebene) anbelangt, jedoch zum größten Teil auf ehrenamtliche Ortsbürgermeister. Deren notwendigen Freistellungsumfang machen tatsächlich fast nur öffentliche Dienstherren mit. In Gemeinderäten trifft man häufiger Beschäftigte aus Sozialberufen (und von kirchlichen Trägern), Rechtsanwälte, Versicherungsagenten und Rentner. Des Weiteren Hausfrauen (praktisch nur dort, schon in Länderparlamenten kaum noch) und, als Gemeinsamkeit mit dem Bundestag, Lehrer. Verwaltungsbeamte naturgemäß eher selten, außer solchen bei der Polizei, und auch viele verwaltungstätige Bundeswehrbeschäftigte. Jede Fraktion hat einen Vorsitzenden und einen Geschäftsführer, also zwei Vordenker, und tauscht sich in Fraktionssitzungen aus. Dennoch sticht immer wieder manche Ratsmitglieder der Hafer, ihr eigenes Hirn zu benutzen. Und über die kann man tatsächlich dann auch ihre Fraktion mit Realitätsgedanken infiltrieren.