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Mike29
Zu 1.Kann es sein, dass eins der oberen Fenster, da straßenseitig, als 2. Rettungsweg gilt? Falls ja, wurden beide vergrößert, um die vorgeschriebene Größe (je nach Bundesland unterschiedlich bis gar nicht vorhanden) zu erhalten und im Obergeschoss eine einheitliche Größe/Ansicht zu erhalten. Trotzdem hätten die dich natürlich über die erforderliche Änderung informieren müssen.Hallo,
wir haben Anfang des Jahres angefangen zu bauen und im Oktober soll nun die Abnahme erfolgen. Bisher wurde alles qualitativ gut gemacht, allerdings sind mir folgende Punkte aufgefallen die von den Plänen abweichen und die der Bauträger nicht anerkennt:
1. Auf der Straßenseite sind 6 Fenster die gleichgroß sein sollten und auch so auf den Plänen geplant wurden. Nun sind die oberen Fenster 14cm länger als die unteren.
2. Von dem Schlafzimmern meiner Töchter auf den Balkon gibt es nun eine 16 cm hohe Stufe, die auf keinen der Plänen erscheint. Es müsste sein, wegen dem Gefälle auf dem Balkon. Dadurch sind die Balkontüren nun auch kürzer als auf den Plänen.
3. Durch den höheren Aufbau auf dem Balkon musste die Brüstung (gemauert) ebenfalls erhöht werden. Dadurch weicht nun auch diese Hausansicht vom Plan ab, da nun auch weniger von den Terrassentüren von draußen zu sehen ist.
3. resultiert ja aus 2.. Für mich deutet die Aussage "Durch den höheren Aufbau auf dem Balkon musste die Brüstung (gemauert) ebenfalls erhöht werden" darauf hin, dass hier schlichtweg falsch geplant wurde. Wäre der Bodenaufbau des Balkons von Anfang an richtig geplant gewesen, wäre eine Anpassung der Brüstungshöhe im Nachgang nicht nötig gewesen..
Ansonsten sehe ich es wie die Vorredner/Vorschreiber: Erhebliche Mängel, die schon wesentlich früher von euch hätten erkannt und per Mangelanzeige gerügt werden müssen!.