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In den textlichen Festsetzungen Deines Bebauungsplanes wird es zumindest eine geben, die das bezüglich der erwarteten bzw. erlaubten Einfriedungen klärt.gibt es irgendwo eine Auflistung aller Einfriedungen? Sprich alles was unter den Begriff "Einfriedung" fällt.
Um rechtlich klarzustellen, wo die Grenze verläuft, hinter der Deine von Dagobert Duck abgekupferten Schilder mit der Aufschrift "RAUS !" stehen, wird je nach Richter ein nicht überwucherter Rasenkantenstein durchaus schon genügen können. Ab 1 m Höhe dürften wohl keine Richter mehr unterschiedliche Ansichten haben, ob der Privatgrund als solcher kenntlich sei.ch würde gern wissen ob ein Rasenkantenstein bzw. ein Stein zum Abstützen der Erde eine Einfriedung ist.
Stäbe in den Ecken und Absperrband dazwischen sind rechtlich wohl eindeutig - ob sie nach dem Bebauungsplan "erlaubt" wären, eine andere Frage.
Für den Tatbestand des Hausfriedensbruches dürfte nicht erforderlich sein, auf die Mauer auch noch Stacheldraht zu setzen
Bei Einfahrten, wo man in den Weg zur Garage kein Tor stellen will, sollte auch ein Wechsel der Pflasterung genügen, den Übergang zum Privatgrund kenntlich zu machen.