Nachdem ich den Plan gesehen habe, verstehe ich das Problem noch weniger Wo grenzt da wer an wen und hat aufgeschüttet? Nach "hinten" raus in Richtung A und B ist doch kein Problem weil B keinem privaten Bauherren gehört, also es geht um den Nachbarn direkt neben? Das verwirrt mich weil diese V-Anordnung dann überhaupt keine Rolle spielt, du dir aber Mühe gegeben hast, dies in Worten zu beschreiben
Höhenlimitierungen gibt es in Form von Vorgabe der Geschossigkeit in Kombination mit Firsthöhen und dem Bezugspunkt der mittleren Höhe der angrenzenden Verkehrsfläche. Das ist doch alles recht eindeutig. An keiner Stelle sehe ich etwas, was die Aufschüttung des Nachbarn in diesem Rahmen verhindern würde. Für Regeln für Aufschüttungen guckst du ins Nachbarschaftsgesetz deines Bundeslandes.
Falls irgendwer zB aus gestalterischen Gründen vor hatte, Aufschüttungen zu verbieten, hat er versäumt dies zu tun. Pech für die, die dies als unästhetisch empfinden und annahmen, dies sei geregelt. Wobei, selbst schuld, der Plan ist von 2006, genug Zeit um das Fehlen einer solchen Regelung zu bemerken.
Kompliziert ist der Plan imho auch nicht so sehr. Er ist vielleicht komplex auf Grund der verschiedenen Flächen und den damit verbundenen Einzelregelungen. Wer dort ein Haus baut, kann jede Menge schlicht ausblenden, weil für die eigene Fläche nicht zutreffend.