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Matthias9541
Ich möchte 1 Einfamilienhaus mit einem Massivhausanbieter bauen. Dieser Anbieter ist für die Architektenleistungen zuständig, anschließend delegiert er das Bauvorhaben an einen Generalunternehmer. Das Baugrundstück habe ich bereits vor Vertragsabschluss besessen. Das Baugelände ist leicht abfallend.
Wir hatten ein großes Interesse daran, daß das Gefälle zwischen der Straße und dem Haus möglichst gering ist. Der zuständige Architekt schlug vor, das Haus ca. 1 m als die Straße zu legen, die Baubestimmungen hätten prinzipiell ein Gefälle von ca. 25 cm zugelassen, worauf mich der Architekt allerdings nicht hinwies, dies mußte ich mir selbst nach der Genehmigung des ersten Bauantrages selbst erarbeiten. Der Architekt schlug 1 m vor, da sich der Hauseingang seitlich befand, 3m Abstand zum Nachbargrundstück mußten eingehalten werden. Bei einem Gefälle von 1 m wären 2 Treppenstufen nötig gewesen, die ca. 50 cm in den 3m Abstand zum Nachbarhaus hineingereicht hätten, 2,50 m wären übrig geblieben, um mit dem Auto an der Treppe vorbei zur Garage hinzufahren. Bei einem Gefälle von 25 cm wären 5 Treppenstufen nötig gewesen, man hätte mit dem Auto an der Treppe nicht mehr vorbei fahren können. Ich fragte den Architekten vor dem ersten Bauantrag, ob es eine Alternative zu dem Tieferlegen von 1m geben würde, er verneinte. Der erste Bauantrag wurde genehmigt.
Nach der Genehmigung des ersten Bauantrages stellte ich fest daß es sehr wohl eine Alternative gegeben hätte, der Hauseingang hätte nur an die andere Seite verlegt werden müssen. Hierauf bestanden wir dann auch, es wurde ein zweiter Bauantrag gestellt, der nach ca. einem halben Jahr genehmigt wurde, laut Planung soll jetzt nur noch ein Gefälle von 25 cm zwischen der Straße und dem Haus bestehen.
Dieses Vorgehen führte dazu, daß wir mittlerweile seit 3 Monaten Bereitstellungszinsen bezahlen müssen, wir müßten bisher für ca 8 Monate länger Miete bezahlen, Kosten bisher insgesamt ca. 13000 Euro. Dies ist nun meine erste Frage: Wer hat die Kosten zu tragen, ich als Bauherr oder der Massivhausanbieter?
Nachdem der zweite Bauantrag nun genehmigt wurde, sollte das Bauanlaufgespräch mit dem Generalunternehmer stattfinden. Ursprünglich war schriftlich vereinbart, daß 30 Tage nach dem Bauanlaufgespräch der Bau beginnen sollte. Jetzt ist der GU der Meinung, diese Vereinbarung könne nicht eingehalten werden, da 4 von 10 Baumitarbeitern längerfristig erkrankt seien, der Bau könne frühestens Ende des Jahres, Anfang des neuen Jahres beginnen.
Anzumerken bleibt noch, daß der Massivhausanbieter mir einen alternativen GU angeboten hat, der mit dem Bau unmittelbar beginnen würde, allerdings im Gegensatz zu meinem jetzigen GU kaum Referenzen besitzt. Der TÜV würde in allen relevanten Phasen das Bauvorhaben überprüfen, die Kosten würde der jetzige Massivhausanbieter tragen.
Weitere Bereitstellungszinsen und weitere Miete fällt an. Dies ist nun meine zweite Frage: Wer hat die Kosten zu tragen, ich als Bauherr oder der GU oder der Massivhausanbieter? Soll ich mich an einen Fachanwalt für Baurecht wenden? Wie soll ich mich entscheiden?
Wir hatten ein großes Interesse daran, daß das Gefälle zwischen der Straße und dem Haus möglichst gering ist. Der zuständige Architekt schlug vor, das Haus ca. 1 m als die Straße zu legen, die Baubestimmungen hätten prinzipiell ein Gefälle von ca. 25 cm zugelassen, worauf mich der Architekt allerdings nicht hinwies, dies mußte ich mir selbst nach der Genehmigung des ersten Bauantrages selbst erarbeiten. Der Architekt schlug 1 m vor, da sich der Hauseingang seitlich befand, 3m Abstand zum Nachbargrundstück mußten eingehalten werden. Bei einem Gefälle von 1 m wären 2 Treppenstufen nötig gewesen, die ca. 50 cm in den 3m Abstand zum Nachbarhaus hineingereicht hätten, 2,50 m wären übrig geblieben, um mit dem Auto an der Treppe vorbei zur Garage hinzufahren. Bei einem Gefälle von 25 cm wären 5 Treppenstufen nötig gewesen, man hätte mit dem Auto an der Treppe nicht mehr vorbei fahren können. Ich fragte den Architekten vor dem ersten Bauantrag, ob es eine Alternative zu dem Tieferlegen von 1m geben würde, er verneinte. Der erste Bauantrag wurde genehmigt.
Nach der Genehmigung des ersten Bauantrages stellte ich fest daß es sehr wohl eine Alternative gegeben hätte, der Hauseingang hätte nur an die andere Seite verlegt werden müssen. Hierauf bestanden wir dann auch, es wurde ein zweiter Bauantrag gestellt, der nach ca. einem halben Jahr genehmigt wurde, laut Planung soll jetzt nur noch ein Gefälle von 25 cm zwischen der Straße und dem Haus bestehen.
Dieses Vorgehen führte dazu, daß wir mittlerweile seit 3 Monaten Bereitstellungszinsen bezahlen müssen, wir müßten bisher für ca 8 Monate länger Miete bezahlen, Kosten bisher insgesamt ca. 13000 Euro. Dies ist nun meine erste Frage: Wer hat die Kosten zu tragen, ich als Bauherr oder der Massivhausanbieter?
Nachdem der zweite Bauantrag nun genehmigt wurde, sollte das Bauanlaufgespräch mit dem Generalunternehmer stattfinden. Ursprünglich war schriftlich vereinbart, daß 30 Tage nach dem Bauanlaufgespräch der Bau beginnen sollte. Jetzt ist der GU der Meinung, diese Vereinbarung könne nicht eingehalten werden, da 4 von 10 Baumitarbeitern längerfristig erkrankt seien, der Bau könne frühestens Ende des Jahres, Anfang des neuen Jahres beginnen.
Anzumerken bleibt noch, daß der Massivhausanbieter mir einen alternativen GU angeboten hat, der mit dem Bau unmittelbar beginnen würde, allerdings im Gegensatz zu meinem jetzigen GU kaum Referenzen besitzt. Der TÜV würde in allen relevanten Phasen das Bauvorhaben überprüfen, die Kosten würde der jetzige Massivhausanbieter tragen.
Weitere Bereitstellungszinsen und weitere Miete fällt an. Dies ist nun meine zweite Frage: Wer hat die Kosten zu tragen, ich als Bauherr oder der GU oder der Massivhausanbieter? Soll ich mich an einen Fachanwalt für Baurecht wenden? Wie soll ich mich entscheiden?