P
Plastikteil
Hallo liebe Auskenner,
ich bin gerade dabei eine Wohnflächen-Angabe in einer DG-Galerie Wohnung zu ermitteln.
Es lassen sich verschiedene Angaben finden, ich kann nicht wirklich herausfinden, welche in diesem Fall zutreffend ist.
In einigen Quellen heißt es, ab drei Steigungen zählt generell die Fläche der Treppe nicht zur Wohnfläche.
Es findet sich aber auch der Hinweis, daß nur die Fläche unterhalb zwei Meter Höhe nicht zur Wohnfläche zählt bzw wie bei Dachschrägen-Berechnung auch die Fläche zw. 1m und 2m zu 50 Prozent zählt.
Dann wurde mir noch zugetragen, daß wenn die Treppe unterhalb nicht gemauert ist, sondern mehr wie eine "Leiter" steht, man die Fläche ja nutzen kann, und sie in diesem Fall zur Wohnfläche gerechnet wird.
So ist es in der Wohnung, um die es geht.
Dies ist eine Raumspartreppe aus Holz, unter ihr steht eine Kommode und der Platz ist tatsächlich nutzbar.
Weiß jemand verbindlich, wie nun die Fläche unterhalb so einer Treppe berechnet wird hinsichtlich der Wohnfläche ?
Besten Dank und Grüße
ich bin gerade dabei eine Wohnflächen-Angabe in einer DG-Galerie Wohnung zu ermitteln.
Es lassen sich verschiedene Angaben finden, ich kann nicht wirklich herausfinden, welche in diesem Fall zutreffend ist.
In einigen Quellen heißt es, ab drei Steigungen zählt generell die Fläche der Treppe nicht zur Wohnfläche.
Es findet sich aber auch der Hinweis, daß nur die Fläche unterhalb zwei Meter Höhe nicht zur Wohnfläche zählt bzw wie bei Dachschrägen-Berechnung auch die Fläche zw. 1m und 2m zu 50 Prozent zählt.
Dann wurde mir noch zugetragen, daß wenn die Treppe unterhalb nicht gemauert ist, sondern mehr wie eine "Leiter" steht, man die Fläche ja nutzen kann, und sie in diesem Fall zur Wohnfläche gerechnet wird.
So ist es in der Wohnung, um die es geht.
Dies ist eine Raumspartreppe aus Holz, unter ihr steht eine Kommode und der Platz ist tatsächlich nutzbar.
Weiß jemand verbindlich, wie nun die Fläche unterhalb so einer Treppe berechnet wird hinsichtlich der Wohnfläche ?
Besten Dank und Grüße