Pflasterarbeiten von der Steuer absetzen

4,50 Stern(e) 4 Votes
B

Bieber0815

Steuerlich anerkannt werden nur Arbeiten am selbstbewohnten Haus (mithin nach Einzug durchgeführt). Außerdem werden nur Renovierungen und Instandhaltungen anerkannt, keine Neubaumaßnahmen.
 
Sascha_aus_H

Sascha_aus_H

Einfach mal nach "§ 35a Einkommensteuergesetz auch bei einem Neubau optimal nutzen" googeln. Dort steht genau das Urteil drin, welches auch Neubaumaßnahmen nach dem Einzug legitimiert.
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
Im Forum Liquiditätsplanung / Finanzplanung / Zinsen gibt es 3153 Themen mit insgesamt 69170 Beiträgen
Oben