Ich habe meine Lohnkosten der Pflasterarbeiten, Blitzschutz und Elektrik Garage alle durchbekommen...Steuerlich anerkannt werden nur Arbeiten am selbstbewohnten Haus (mithin nach Einzug durchgeführt). Außerdem werden nur Renovierungen und Instandhaltungen anerkannt, keine Neubaumaßnahmen.
Top!Dort steht genau das Urteil drin, welches auch Neubaumaßnahmen nach dem Einzug legitimiert.