Jede Schwammigkeit einer Bauleistungsbeschreibung ist schlecht, und eine nichtvorhandene Bauleistungsbeschreibung gewissermaßen eine maximal schwammige.
Ganz ehrlich, ich sehe den Mehrwert einer Bauleistungsbeschreibung nicht beim Bauen mit Architekt in Einzelvergabe. Man unterhält sich im Rahmen der Grundlagenermittlung, stimmt die Vorstellungen ab, lässt sich den „Standard“ des Architekt für eine spezifische Ausstattung und die Kostenschätzung zeigen und gut. Welchen Mehrwert bietet eine Bauleistungsbeschreibung, wenn man nicht schlüsselfertig oder zum Fixpreis baut? Ich sehe da nur Blindleistung in Form einer hochpräzisen Bauleistungsbeschreibung, die spätestens bei der ersten Werkplanbesprechung hinfällig ist. Da man die Blindleistung mitbezahlt, verzichte ich darauf lieber, unterhalte mich lieber zweimal mehr mit dem Architekten als die Zeit und Energie in die Bauleistungsbeschreibung zu investieren.
Das mag beim Architekten und Bauen mit GU anders sein, aber bei Einzelvergabe? Was soll das bringen? Da verschieben sich so sehr einige Positionen preislich aufgrund der Ausschreibungen, dass entweder auf was Günstigeres oder auch Teureres zurückgegriffen werden kann. Zudem kommen Dinge im Planungsprozess dazu oder fallen weg. Was nützt es da am Anfang eine Bauleistungsbeschreibung zu haben, in der Kunststofffenster drinstehen, aber aufgrund von Bauherrenwünschen große Fensterflächen aus statischen Gründen Holz benötigen. Oder aus der Energie/Heizlastberechnung die passende LWWP ausgewählt wird, aber vorher ein anderes in der Bauleistungsbeschreibung stand oder oder oder...
Beim GU oder BT, ja, zwingend und zwar so präzise wie möglich, da Festpreis. Beim Architekten mit Einzelvergabe ist die Bauleistungsbeschreibung in dem Moment veraltete, in dem sie geschrieben wird und daher überflüssig. So meine Handhabe...