E
Eldea
Da es für den Hausbau Bilder Thread zu störend ist, öffne ich nun mal einen eigenen Thread.
Ich habe etwas Bedenken wegen dem Höhenunterschied zum Nachbarn rechts. Es gibt generell ein leichtes Gefälle. Bei uns sind es ca 1 m von Grundstück rechts zu links.
Bei uns kommt rechts direkt an die Grundstücksgrenze eine Fertiggarage hin, welche fertig verputzt angeliefert wird. Unser Bauunternehmen gab uns den Tipp, Dichtschlämme in Verbindung mit verwenden.
Auf der linken Seite haben wir 3 m Anstand zum Nachbarn, sowie die Nachbarn auch. Sind nun beide schwer am Überlegen wie man vernünftig den Höhenunterschied ausgleichen kann [emoji848]
Eigentlich wollten wir ja zeitgleich schauen, ob wir unser Grundstück auch gerade bekommen.
Hat wer von euch Ideen und Tipps?
Unser Bebauungsplan sagt nur:
"Einfriedungen sind so zu gestalten, dass Wanderbewegungen von
Kleintieren bis Igelgröße nicht behindert werden (Holzzäune,
weitmaschige Drahtzäune). Mauern und Mauersockel sind nicht
zulässig. Im Bereich der Vorgartenzone sind jeweils im Abstand der
Baugrenze zur öffentlichen Verkehrsfläche bis zu einer Tiefe von 5,0
bzw. 3,0 m Einfriedungen unzulässig."
Ich habe etwas Bedenken wegen dem Höhenunterschied zum Nachbarn rechts. Es gibt generell ein leichtes Gefälle. Bei uns sind es ca 1 m von Grundstück rechts zu links.
Bei uns kommt rechts direkt an die Grundstücksgrenze eine Fertiggarage hin, welche fertig verputzt angeliefert wird. Unser Bauunternehmen gab uns den Tipp, Dichtschlämme in Verbindung mit verwenden.
Auf der linken Seite haben wir 3 m Anstand zum Nachbarn, sowie die Nachbarn auch. Sind nun beide schwer am Überlegen wie man vernünftig den Höhenunterschied ausgleichen kann [emoji848]
Eigentlich wollten wir ja zeitgleich schauen, ob wir unser Grundstück auch gerade bekommen.
Hat wer von euch Ideen und Tipps?
Unser Bebauungsplan sagt nur:
"Einfriedungen sind so zu gestalten, dass Wanderbewegungen von
Kleintieren bis Igelgröße nicht behindert werden (Holzzäune,
weitmaschige Drahtzäune). Mauern und Mauersockel sind nicht
zulässig. Im Bereich der Vorgartenzone sind jeweils im Abstand der
Baugrenze zur öffentlichen Verkehrsfläche bis zu einer Tiefe von 5,0
bzw. 3,0 m Einfriedungen unzulässig."