Gestell zur Holzlagerung wie weit an die Grundstücksgrenze?

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S

Specki

Hallo,

Ich möchte die nächsten Tage ein Gestell aufbauen aus Leitplanken als Boden, Stahlstützen und darüber ein Trapezblech. Das soll zur Lagerung von 1m gespaltenem Holz dienen.

Wie weit darf ich das an die Grundstücksgrenze zum Nachbarn stellen?

Ihn fragen obs ihn stört, wenn ich es ganz hinstelle geht schlecht, da das Haus leer steht und demnächst Zwangsversteigert wird, es werden also ab ca. Frühjahr neue Nachbarn einziehen.

Danke.

Gruß
Specki
 
A

angoletti1

Ist ja anscheinen je nach Bundesland immer etwas anders, aber im Prinzip gilt der Holzstapel wie ein Nebengebäude, d.h. er darf bis zu einer gewissen Größe (wie z.B. auch Garagen) auf die Grenze. Soll wohl schon Leute gegeben haben die dafür einen "Bauantrag" brauchten. Ich habe da noch etwas in Erinnerung mit 2m Höhe und wenn es höher wird, dann musst du im diese Länge auch von der Grenze entfernt sein - zumindest bei uns.
Wir haben unseren seit Jahren direkt auf der Grenze und er ist nicht der aller kleinste (ganz sicher zu groß), stört aber niemanden.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass Nachbarn bei aufwendigen Konstruktionen (wie deine) eher Bedenken haben, als wenn du einfach eine alte Lkw Plane drüber wirfst.
 
Y

ypg

Irrtum, ein Holzstapel ist keine bauliche Anlage, folglich auch kein Gebäude.
Und es ist auch keine Bepflanzung, die beständig ist.
Was hältst Du davon, wenn Du Dich einfach mal in die Rolle Deines Nachbarn reindenkst und überlegst, was Dich stören könnte.
Sieh es so, als wenn Du eine Bank aufstellen würdest...
Zu einer Abdeckplane sei gesagt, dass sie beim Flattern bei hoher Windstärke immens Lautstärke erzeugen kann.
 
11ant

11ant

Irrtum, ein Holzstapel ist keine bauliche Anlage, folglich auch kein Gebäude.
Dazu Punkt 22 aus VG Augsburg, Urteil v. 12.08.2013 – 5 K 12.1578: "Die Holzlege ist nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 15b BayBO ebenfalls grundsätzlich baugenehmigungsfrei, da sie mit einer Länge von 4,70 m und einer Breite von 3 m die genehmigungsfrei mögliche Fläche von 300 qm bei weitem unterschreitet und im Hinblick auf den unmittelbaren Anbau an das vorhandene Wohnhaus auch nicht als im Außenbereich gelegen anzusehen ist. Die Holzlege widerspricht aber ebenfalls der Nr. 3 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes, nach der Nebengebäude nur in Verbindung mit Garagen errichtet werden dürfen und mit diesen einen einheitlichen Baukörper bilden müssen. Auch sie bedarf daher der Erteilung einer isolierten Befreiung." - gegoogelt mit "Holzlege Baugenehmigung Bayern".
 
A

angoletti1

@ypg
Ich glaube da bewegst du dich auf dünnem Eis...

Einfach mal googeln nach "holzstapel Bayern Baugenehmigung"

Das zweite Ergebnis ist super...
 
Y

ypg

@ypg
Ich glaube da bewegst du dich auf dünnem Eis...

Einfach mal googeln nach "holzstapel Bayern Baugenehmigung"

Das zweite Ergebnis ist super...
Du meinst das Merkblatt?!

Ich habe nichts anderes gesagt
Es ist keine bauliche Anlage (bitte selbst mal googeln, was das ist), insofern ist um einen angemessenen Abstand (bei dieser beschriebenen Größenordnung) zu achten. So steht es geschrieben, und so schrieb ich es.

Im Merkblatt wird übrigens von der 3-fachen Jahresmenge eines Haushaltes gesprochen... zumindest ist mir das beim Querlesen aufgefallen

Insofern ist gegen eine Aufstapelung von einem Kubik, ich schätze um 1,5 Meter Höhe und einem Meter Breite nichts einzuwenden. Anders verhält es sich, wenn man eine größere Überdachung plant. Das nämlich wäre eine bauliche Anlage.

Aber darum geht es hier ja nicht

Übrigens ist im guten Deutschland zum Glück noch nicht alles geregelt - meistens reicht der gesunde Menschenverstand. Wie auch im Merkblatt die Angemessenheit beschrieben... was angemessen ist, ist Dir selbst überlassen
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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