Anteiliges Architektenhonorar bei Kündigung des Architekten

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B

bauherr_nrw

Hallo liebe Forumsmitglieder und Bauexperten. Ich bitte um Hilfestellung und Ratschlag bezüglich der folgenden Situation:

Per gültigem Architektenvertrag übernimmt der Architekt alle gängigen Leistungsphasen, allerdings eingeschränkt nur auf die Erstellung eines Rohbaus. Ähnlich wie für andere HOAI Leistungsphasen wird für die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung des Rohbaus) eine Pausschalsumme von X.000 Euro vertraglich vereinbart (Es gibt keine Vereinbarung über Abschlagszahlungen innerhalb dieser Leistungsphase, beispielsweise nach Baufortschritt).

Es läuft anfangs gut, allerdings erkrankt der Architekt plötzlich und schwer exakt 5 Wochen nach dem Rohbaubeginn. Der Bauherr beginnt sich selbst mit den zum Glück sehr erfahrenen und kompetenten Handwerkern zu organisieren und der Rohbau läuft weiter. Nach nun 14 Wochen Rohbauphase ohne jegliche Tätigkeit des Architekten gibt dieser an, dass die Genesung sich noch weiter hinziehe und er dem Bauherren nicht mehr zur Verfügung steht, womit er den Vertrag (aus wichtigem Grund?) aufkündigt. Der Rohbau ist nach insgesamt 16 Wochen abgeschlossen, der Baufortschritt war konstant. Es gibt keine formale Abnahme durch den Architekten.

Der erkrankte Architekt fordert nun mehr als 60% seines Honorars für die Leistungsphase 8, obwohl er die vereinbarte Objektüberwachung nur an 5 von 16 Rohbauwochen ausgeführt hat. Zu diesem Zeitpunkt war von dem dreistöckigen Einfamilienhaus folgendes geleistet: Aushub, Bodenplatte, Kellergeschoss mit Decke und die ersten Steinreihen des Erdgeschosses. Bereits die wichtige Drainage der Bodenplatte vor der Erdreichverfüllung des Kellergeschosses hat er nicht mehr gesehen.

Nun die Frage an die Experten / die Community: was ist ein realistischer oder ein legitimer bzw. rechtlicher Anteil, auf den der Architekt Anspruch hat? Wäre anstatt der geforderten 60% nicht ein Anteil von 5/16tel, also etwa 30%, nicht folgerichtig? Hat der Architekt überhaupt Ansprüche, wenn er – wenn auch aus wichtigem Grund – einseitig den Architektenvertrag mitten in einer Leistungsphase aufkündigt?

Vielen Dank für Antworten und Beiträge dazu!
 
C

CarstenCOS

...was ist ein realistischer oder ein legitimer bzw. rechtlicher Anteil, auf den der Architekt Anspruch .... Hat der Architekt überhaupt Ansprüche, wenn er – wenn auch aus wichtigem Grund – einseitig den Architektenvertrag mitten in einer Leistungsphase aufkündigt?
Hallo, ich würde einen neutralen Kollegen ansprechen, der sich den Fall ansieht. Es geht euch ja nicht ums Feilschen, sondern um eine vernünftige Lösung. Vielleicht braucht ihr weitergehende Planungs- und Beratungsleistung. Für genau solche Fälle gibt es Baumensch. Die Plattform startet gerade. Vielleicht ja mal eine Anregung. VG und viel Erfolg.
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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