Folgewasserschaden - Erfahrungen mit Versicherung?

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77.willo

77.willo

Die Versicherung stellt den ursprünglichen Zustand wieder her. Wenn das durch Ausbesserungen nicht zumutbar ist, dann wird eben der ganze Boden renoviert oder eine ganze Wand/Raum gestrichen.
Schwierig wird es genau dann, wenn die Meinung der Handwerker die dir den Kostenvoranschlag erstellen und die Meinung der Versicherung stark abweichen. Dann schicken sie einen Gutachter.
Voraussetzung ist natürlich, dass du überhaupt eine entsprechende Versicherung hast.
 
H

HilfeHilfe

um welchen betrag handelt es sich ?

bei uns wurde Parkett ausgebessert, farbe an die wand, silikon und Zarge + tür da aufgeqolen ausgetauscht und ein Wasserhahn der defekt war.

alles 2.200 brutto.

bei dir sollte es doch überschaubar sein

wenn die VS dann von 1,000 kosten nur 70 % trägt lohnt doch der stress nicht und man zahlt den rest zu und gut ist
 
A

Alex85

Bin da bei HilfeHilfe. Die zu erwartende Schadenssumme ist doch wirklich überschaubar. Warte mal ab was die Versicherung sagt.
 
O

Otus11

Meine Frage also, wäre es rechtens, dass die Versicherung nur ganz konkret diese kleine freche Tapete, dieses kleine Stück Parkett samt Verlegung bezahlt und wir dann eben selbst Entscheiden müssen, ob wir mit so einer komischen Optik im Haus wohnen wollen oder halt nicht? Oder ist die gängige Praxis eher so, dass klar ist, dann muss man zumindest die eine Wand komplett neu tapezieren und streichen oder zumindest soviel an Parkett erneuern, dass das nicht sofort optisch ins Auge fällt
1. Google:

"Wasserschaden - Welchen Umfang erstattet die Gebäudeversicherung? 31.07.2017 14:36"

2. Stichwort ggf. "Abzug neu für alt" (in der Gebäudeversicherung)

= 100 % Ersatz gibt es nur für neue Sachen, nicht olle Kammellen - sonst stünde man durch den Schaden ja besser als vorher. Daher dürfte o.g.Abzug vorzunehmen sein, wenn die partielle "smart-repair" Methode nicht hinhaut. Grundlage ist meist ein KVA (Kostenvoranschlag). (Die Mwst. wird nur erstattet, wenn eine Fachfirma dass auch tatsächlich auf Rechnung macht, § 249 II 2 Baugesetzbuch).

3.
Um welcher Versicherung geht es konkret?
Hausrat- oder Gebäude-VS?
 
N

nightdancer

Wir haben leider noch keine vier Wochen im Haus gewohnt, als wir den ersten größeren Schaden hatten. Ganz knapp erklärt, sackt die Duschtasse bei Belastung an einer Stelle etwas ab. Wir haben selbst bei den wenigen Duschen einige Male so ein "kurzes Nachgeben" bemerkt, uns aber nichts dabei gedacht. Einen entsprechenden Hinweis darauf gab es durch den Vorbesitzer auch nicht. Durch dieses Absacken entsteht an der Wand an der Silifonfuge ein Riss. Je nachdem, wie man den Duschstrahl platziert , läuft dann natürlich ordentlich Wasser rein und genau diese Stelle unter der Dusche war an der Wand offenbar auch nicht wirklich mit Silikon abgedichtet. Dadurch ist Wasser in die Decke gelaufen und kam im Erdgeschoss aus dem Flur wieder raus.

1. ne Duschwanne darf sich nicht bewegen. Müsste erneuert werden. Ansonsten kommt es wieder zum Schaden.
2. die Silikonfuge ist keine Abdichtung, dafür gibt es eine eigenständige Verbundabdichtung
3. wurde die Feuchtigkeit im Mauerwerk und Estrich schon gemessen. Was für einen Estrich habt ihr im Bad und in den angrenzenden Räumen?
4. die Gebäudeversicherung ist nicht zuständig und Hausrat würde mich auch wundern, das die etwas bezahlt. Aber gut......

Vielleicht lag es nicht nur an einer Undichtigkeit sondern es gibt auch noch Im Rohrsystem einen Schaden. Insofern muß das gründlich geprüft werden.
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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