1000 Häuser Programm unterschrieben. Ablehnung noch möglich?

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Cornelia2017

Wir haben am 15.12.15 einen Hausvertrag unterschrieben und im Februar 16 die Förderung beantragt. Der Vertrag wurde am 3.3.16 von der Hausbaufirma unterschrieben. Im Vertrag steht, daß erst mit Unterschrift aller Beteiligten der Vertrag rechtsgültig ist. Die Förderung soll nun zurück genommen werden, weil das auftragsdatum zählt. Wir haben jedoch bei Vertragsabschluss ein KFW 55 Haus bestellt und erst im Sommer alle Aufträge für das 1000 HP wie extra Dämmung, warmespeicher, isolierfenster, photovoltaik in Auftrag gegeben und das Haus auf Kfw 40 plus aufgestockt, weil wir fest mit der Förderung gerechnet haben. Dem Bescheid kann nur mit einer Klage entgegen gewirkt werden. Was tun? In wie weit können wir die Hausbaufirma in die Pflicht nehmen, die uns die Förderung zugesagt hat. Diese hat auch im Vertrag den klausus, das der Vertrag bei nichtgewahrung von fordermittel gekündigt werden kann. Das Haus steht natürlich schon. Aber Entschädigung? Bin für jede Hilfe dankbar!
 
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ruppsn

Sieh es mir bitte nach, aber ich steig da gerade nicht durch...
Was sind die Bedingungen, um von der Förderung zu profitieren? Welches Datum zählt dort bzw. in welcher Reihenfolge sind gemäß 10000 HP Antrag zur Förderung und Abschluss des Hausbauvertrags zu schließen?
Das wird mir nicht deutlich, ebenso nicht was „alle Aufträge für das 10000 HP in Auftrag gegeben“ heißt. Wie kann ich bei einer Förderungsbeantragung was in Auftrag gegeben? Oder ich steh auf dem Schlauch [emoji51]
Ansonsten läuft es zumindest bei der BAFA (Fördergelder für Wärmepumpen) so: erst Förderantrag stellen, dann Heizungsbauer beauftragen/Hausbauvertrag unterzeichnen, Auftragsdatum zählt. Ausschreibungen (falls zutreffend) können vorher erfolgen, Beauftragung/Vertragsunterschrift aber erst NACH dem Förderantrag. Sonst gehst Du vermutlich leer aus.

Ich bin kein Jurist, ob da eine Klage sinnvoll ist, sollte eher ein solcher einschätzen. Mein Bauchgefühl, also das eines Laien, sagt mir, dass die Reihenfolge nicht eingehalten wurde (ihr als Bauherren habt erst den Vertrag unterzeichnet und damit eine Willenserklärung abgegeben, danach die Förderung beantragt, was IMHO ein Fehler war.) Aber wie gesagt, ob eure Willenserklärung entscheidend ist für das Ausschlussdatum der Förderung (der Ablehngrund legt das nahe) oder das Zustandekommen durch das Gegenzeichnen durch die Hausbaufirma, besser einen Juristen fragen.

Auch wenn es euch nicht weiterhilft, vielleicht für Mitlesende: rechnet mit der Kohle, die ihr sicher habt, nicht mit Fördergeldern, die noch nicht bewilligt wurden. Soweit ich weiß, ist das 10000 HP auch kontingentiert, d.h. wenn der Topf aufgebraucht ist, geht man leer aus. Alleine deswegen besser nur mit dem rechnen, was man hat und sich im Zweifel darüber freuen, dass man durch Förderung einen Teil zurückbekommen hat.

Kannst Du auch noch was dazu sagen, dass euch die Hausbaufirma die Förderung zugesagt habe? Steht das im Hausbauvertrag drin bzw. wie ist es formuliert? Ggf. bestehen Schadensersatzansprüche -> Juristen fragen.

Ich würde mich allerdings fragen, wie die Hausbaufirma euch so eine Zusage über Förderung (und damit Geld anderer) geben kann. Die muss ja beantragt UND genehmigt werden...da hat die Firma doch keinen Einfluss darauf, oder? Wart ihr da ggf zu gutgläubig?
 
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Alex85

Ich würde mich fragen, wie die Hausbaufirma euch so eine Zusage über Förderung (und damit Geld anderer) geben kann. Die muss ja beantragt UND genehmigt werden...da hat die Firma doch keinen Einfluss darauf, oder? Wart ihr da ggf zu gutgläubig?
Ggf. wurde das Erreichen eines energetischen Standards vereinbart (Kfw 70/55/40(+), ...). Die Beantragung von Förderungen liegt aber in Aufgabe des Empfängers der Förderung imho. Glaube nicht, dass die sowas zugesichert haben, liegt ja gar nicht in deren Einflussbereich. Aber falls doch, -> Anwalt.

Das wird mir nicht deutlich, ebenso nicht was „alle Aufträge für das 10000 HP in Auftrag gegeben“ heißt. Wie kann ich bei einer Förderungsbeantragung was in Auftrag gegeben? Oder ich steh auf dem Schlauch
Hab ich auch nicht verstanden. Ich habe den Eindruck, das Posting des TEs kann man auf die relevanten Fakten sehr weit eindampfen. Die ganze Geschichte mit späteren Beauftragungen für Upgrades, dann doch KFW 40+ gebaut (ist ja besser), ist doch irrelevant, wenn das Beantragungsverfahren nicht eingehalten wurde. Und dies lautet: Zuerst beantragen, dann Vorhaben(!) beauftragen (wobei hier der Bauunternehmer im März gemeint sein dürfte, also alles aus späterem Sommer wurscht ist). Ich weiß nicht wie es vor Jahren im 10.000 Häuser Programm war, ob man gar auf Genehmigung warten muss, bevor beauftragt werden darf - auch das gibts.

Aber das wird ein Thema für nen Anwalt sein. Alle Unterlagen zusammen tragen und Erstberatung suchen. Zumal gegen den Bescheid eh nur Klage hilft und kein einfacher Widerspruch.
 
C

Cornelia2017

Maßnahmbeginn ist ein der Ausführung zuzurechnender Liefer, - Leistungsvertrag. Dieser Beginn darf nicht vor der Beantragung vorliegen. Aber die Ausführung zum KfW 40 plus Standard haben wir erst viel später entschieden. Der Vertrag sah KfW 55 und ein ganz anderes Haus vor. Haben alles noch geändert.
Nach wie vor verstehe ich nicht warum nicht das Datum der Unterzeichnung aller Parteien zählt.
Wir haben damals dem häuserverkäufer noch vorgeschlagen einen neuen Vertrag abzuschließen. Nachdem es aber hieß, das der Vertrag erst mit der zweiten Unterschrift zustande kommt, haben wir nichts mehr unternommen.
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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