K
Kimi190
Hallo zusammen,
ich habe ein Haus als Schenkung erhalten. Es handelt sich um einen Altbau aus Fachwerk mit Lehmfüllung und Lehmdecken.
Das Dach ist bisher nicht gedämmt, der Dachboden ist begehbar, unbeheizt aber dient nur als Lagerfläche.
Die Heizungsrohre sind nicht isoliert, gehen allerdings auch nicht durch unbeheizte Räume.
Der Heizkessel stammt aus Anfang der 90er Jahre und wird mit Erdgas betrieben.
Meine Frage ist, was muss ich tun um nach Energieeinsparverordnung die Auflagen zu erfüllen und keine Strafe zu bekommen?
Wenn ich nun eine Außenwand dämme, muss ich dann noch weitere Energieeinsparverordnung-Maßnahmen treffen?
ich habe ein Haus als Schenkung erhalten. Es handelt sich um einen Altbau aus Fachwerk mit Lehmfüllung und Lehmdecken.
Das Dach ist bisher nicht gedämmt, der Dachboden ist begehbar, unbeheizt aber dient nur als Lagerfläche.
Die Heizungsrohre sind nicht isoliert, gehen allerdings auch nicht durch unbeheizte Räume.
Der Heizkessel stammt aus Anfang der 90er Jahre und wird mit Erdgas betrieben.
Meine Frage ist, was muss ich tun um nach Energieeinsparverordnung die Auflagen zu erfüllen und keine Strafe zu bekommen?
Wenn ich nun eine Außenwand dämme, muss ich dann noch weitere Energieeinsparverordnung-Maßnahmen treffen?
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