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tim2111
Hallo zusammen,
wir haben kürzlich die Vermessung unseres Grundstücks in NRW beauftragt und vom Vermesser die Rückmeldung erhalten dass die tatsächlichen Höhen der Kanäle in unserem Neubaugebiet nicht mit den angegebenen Höhen im Bebauungsplan übereinstimmen würden.
Der Planungsingenieur des Baugebiets teilte uns dazu mit dass sich seine Planung auf den Kanalbestand der betroffenen Gemeinde beziehe und dieser eine Differenz zu NHN von ca. 10 cm habe. Diese 10 cm seien als Korrektur beim Aufmaß vor Ort zu berücksichtigen.
Der Vermesser bezieht seine Höhen jedoch auf NHN sodass diese nun nicht mit dem amtlichen Bebauungsplan übereinstimmen. Laut Vermesser ist das Vorgehen des Planungsingenieurs nicht üblich bzw. zulässig.
Ist hier jemand vom Fach und kann uns dazu einen Tipp geben was normal üblich ist?
Vielen Dank vorab
wir haben kürzlich die Vermessung unseres Grundstücks in NRW beauftragt und vom Vermesser die Rückmeldung erhalten dass die tatsächlichen Höhen der Kanäle in unserem Neubaugebiet nicht mit den angegebenen Höhen im Bebauungsplan übereinstimmen würden.
Der Planungsingenieur des Baugebiets teilte uns dazu mit dass sich seine Planung auf den Kanalbestand der betroffenen Gemeinde beziehe und dieser eine Differenz zu NHN von ca. 10 cm habe. Diese 10 cm seien als Korrektur beim Aufmaß vor Ort zu berücksichtigen.
Der Vermesser bezieht seine Höhen jedoch auf NHN sodass diese nun nicht mit dem amtlichen Bebauungsplan übereinstimmen. Laut Vermesser ist das Vorgehen des Planungsingenieurs nicht üblich bzw. zulässig.
Ist hier jemand vom Fach und kann uns dazu einen Tipp geben was normal üblich ist?
Vielen Dank vorab