Wenn im Bebauungsplan steht (leicht verkürztes Originalzitat) "Bezugspunkt der Festsetzung der Höhe baulicher Anlagen ist die gemittelte Höhe der fertig ausgebauten Verkehrsfläche an der Straßenbegrenzungslinie zwischen den Schnittpunkten mit den Nachbargrenzen des jeweiligen Baugrundstücks" und die Straße noch nicht fertig ausgebaut ist, musst Du zur Höhenermittlung des Bezugspunktes erst mal in den Längsprofilen die Gradientenhöhe vor deinem Grundstück interpolieren und anhand des Querprofils die Höhenlage deiner Grenzpunkte ermitteln. Ob das anwendungsfreundlicher ist? Und mir sind noch skurrilere Formulierungen begegnet.
Aber 10cm können entscheiden, ob die Genehmigungsfreistellung oder der Bauantrag durch geht oder eine Verfahrensumstellung, Befreiung oder Umplanung erfolgen muss.
Wenn es aber eine gepflasterte Straße ist....na lassen wir das, je nach örtlichen Gegebenheiten haben beide Angaben ihre Berechtigung...in unserem Bebauungsplan wurde nicht sonderlich ausführlich auf das Höhensystem eingegangen.