J
jochi79
Hallo zusammen
ich habe da mal eine Frage an alle Rechtsexperten :
Wir haben seit kurzem die Zusage für ein Grundstück im Süden Deutschlands nahe dem schönen Bodensee. Gemäß Bebauungsplan muss es ein Flachdach mit 2 Vollgeschossen werden, Max. Höhe 6,90m.
In unserer Nachbarschaft steht ein relativ neues Haus mit einem sehr flachen, einseitig abfallendem Dach mit einer Neigung von ca. 6°. Da ich auf verschiedenen Seiten gelesen habe dass ein Flachdach bis 7 oder 9° definiert ist stellt sich mir nun die Frage ob man ein solches Haus bauen dürfte.
Im Prinzip wäre es ja ein Flachdachhaus aber ohne Attika, d.h. mit sichtbarer Dachschräge.
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Vielen Dank
ich habe da mal eine Frage an alle Rechtsexperten :
Wir haben seit kurzem die Zusage für ein Grundstück im Süden Deutschlands nahe dem schönen Bodensee. Gemäß Bebauungsplan muss es ein Flachdach mit 2 Vollgeschossen werden, Max. Höhe 6,90m.
In unserer Nachbarschaft steht ein relativ neues Haus mit einem sehr flachen, einseitig abfallendem Dach mit einer Neigung von ca. 6°. Da ich auf verschiedenen Seiten gelesen habe dass ein Flachdach bis 7 oder 9° definiert ist stellt sich mir nun die Frage ob man ein solches Haus bauen dürfte.
Im Prinzip wäre es ja ein Flachdachhaus aber ohne Attika, d.h. mit sichtbarer Dachschräge.
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Vielen Dank