S
sco0ter
Hallo,
ich bin in folgender Bredouille:
wir haben vor ein paar Monaten ein Grundstück gekauft mit Rücktrittsrecht, weil es ungewiss war, ob wir für das Grundstück eine Baugenehmigung erhalten würden (laufendes Umlegungsverfahren).
D.h. zahlen wollten wir es erst, wenn eine Baugenehmigung erteilt wurde.
Diese wurde nun vor ein paar Tagen erteilt, so dass wir nun zahlen wollten, damit wir anfangen können zu bauen. So hatten wir das auch immer geplant.
Die Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt wurde jedoch sofort nach Beurkundung vorgenommen.
Wir haben dem Notariat also nun mitgeteilt, dass wir das Grundstück nun zahlen und auf das Rücktrittsrecht verzichten möchten. Dieses meinte nun aber, dass das nicht so schnell geht, da nun erst die Löschung einer Grundschuld in die Wege geleitet werden muss. Dazu wird eine Löschungsbewilligung der Bank gebraucht (die jetzige Eigentümerin hat dort noch Schulden).
Das dauert alles wohl ein paar Wochen, erst dann bekommen wir eine Zahlungsaufforderung vom Notar. Einen Teil des Kaufpreises werden wir also direkt an den Gläubiger überweisen.
Im Notarvertrag steht weiterhin: "Besitz, Nutzungen, Gefahr und Lasten gehen über ab Zahlung des gesamten Kaufpreises.“
Nun hat uns unser Bauleiter heute offenbart, dass er in ca. 5 Tagen anfangen möchte/muss, da er sonst auch in Schwierigkeiten kommt, bzw. wir sonst ein halbes Jahr warten müssten, weil z.B. der Maurer vorher keine Zeit hat.
Eigentlich kannte er aber auch die o.g. Situation mit dem Grundstückskauf.
Er schlug vor, wir sollten beim Notar ein Anderkonto eröffnen und darauf zahlen, dann wären wir Besitzer und er könnte planmäßig mit den Arbeiten beginnen.
Leider kostet das aber auch wieder ein paar hundert Euro.
Daher suche ich nach einem anderen Weg.
Dem derzeitigen Noch-Eigentümer schien es egal, wenn dort jetzt schon Bauarbeiten beginnen und er sein Geld erst später bekommt.
Er möchte nur für nichts haften müssen (weil er ja noch Besitzer und Eigentümer ist).
Wie sieht das rechtlich aus?
Wir sind zwar schon vorgemerkt im Grundbuchamt, aber eben noch keine Besitzer, weil wir noch nicht gezahlt haben (und leider auf die Bank bzw. die Notarweisung warten müssen).
Wenn wir z.B. eine Bauherrenhaftpflicht abschließen, könnte dann der Eigentümer/Besitzer haftbar gemacht werden, wenn gefällte Bäume auf ein parkendes Auto fallen oder so?
Brauchen wir für den Beginn der Bauarbeiten noch eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers?
Vielen Dank für Vorschläge und Rat!
ich bin in folgender Bredouille:
wir haben vor ein paar Monaten ein Grundstück gekauft mit Rücktrittsrecht, weil es ungewiss war, ob wir für das Grundstück eine Baugenehmigung erhalten würden (laufendes Umlegungsverfahren).
D.h. zahlen wollten wir es erst, wenn eine Baugenehmigung erteilt wurde.
Diese wurde nun vor ein paar Tagen erteilt, so dass wir nun zahlen wollten, damit wir anfangen können zu bauen. So hatten wir das auch immer geplant.
Die Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt wurde jedoch sofort nach Beurkundung vorgenommen.
Wir haben dem Notariat also nun mitgeteilt, dass wir das Grundstück nun zahlen und auf das Rücktrittsrecht verzichten möchten. Dieses meinte nun aber, dass das nicht so schnell geht, da nun erst die Löschung einer Grundschuld in die Wege geleitet werden muss. Dazu wird eine Löschungsbewilligung der Bank gebraucht (die jetzige Eigentümerin hat dort noch Schulden).
Das dauert alles wohl ein paar Wochen, erst dann bekommen wir eine Zahlungsaufforderung vom Notar. Einen Teil des Kaufpreises werden wir also direkt an den Gläubiger überweisen.
Im Notarvertrag steht weiterhin: "Besitz, Nutzungen, Gefahr und Lasten gehen über ab Zahlung des gesamten Kaufpreises.“
Nun hat uns unser Bauleiter heute offenbart, dass er in ca. 5 Tagen anfangen möchte/muss, da er sonst auch in Schwierigkeiten kommt, bzw. wir sonst ein halbes Jahr warten müssten, weil z.B. der Maurer vorher keine Zeit hat.
Eigentlich kannte er aber auch die o.g. Situation mit dem Grundstückskauf.
Er schlug vor, wir sollten beim Notar ein Anderkonto eröffnen und darauf zahlen, dann wären wir Besitzer und er könnte planmäßig mit den Arbeiten beginnen.
Leider kostet das aber auch wieder ein paar hundert Euro.
Daher suche ich nach einem anderen Weg.
Dem derzeitigen Noch-Eigentümer schien es egal, wenn dort jetzt schon Bauarbeiten beginnen und er sein Geld erst später bekommt.
Er möchte nur für nichts haften müssen (weil er ja noch Besitzer und Eigentümer ist).
Wie sieht das rechtlich aus?
Wir sind zwar schon vorgemerkt im Grundbuchamt, aber eben noch keine Besitzer, weil wir noch nicht gezahlt haben (und leider auf die Bank bzw. die Notarweisung warten müssen).
Wenn wir z.B. eine Bauherrenhaftpflicht abschließen, könnte dann der Eigentümer/Besitzer haftbar gemacht werden, wenn gefällte Bäume auf ein parkendes Auto fallen oder so?
Brauchen wir für den Beginn der Bauarbeiten noch eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers?
Vielen Dank für Vorschläge und Rat!