Bauen auf noch fremden Grundstück - Warten auf Baugenehmigung

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Zuletzt aktualisiert 04.11.2024
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S

sco0ter

Also im Vertrag steht aber eben auch:
"Besitz, Nutzungen, Gefahr und Lasten gehen über ab Zahlung des gesamten Kaufpreises."
Ab Zahlung sind wir aber noch nicht Eigentümer, weil die Umschreibung noch ein paar Wochen dauern kann.

Sind wir als Besitzer dann trotzdem in der Pflicht Schnee zu räumen, obwohl wir noch kein Eigentümer sind?
 
E

Escroda

Ja. Wäre dann ähnlich einem Mietverhältnis. So wie der Mietvertrag dem Mieter einige Eigentümerpflichten überträgt, verpflichtet Euch der Notarvertrag.
 
A

Alex85

Hä? Ich steh im Grundbuch und habe Erbpacht
Und das Haus wird nimmer dem Pachtgeber gehören. Außer, ich Verkauf es ihm. Hab ich Schwarz auf Weiß.
Die Erbpacht steht natürlich im Grundbuch. Du wirst aber nicht als Eigentümer eingetragen. Sonst müsstest du dich ja fragen, warum du Pacht bezahlst
 
Nordlys

Nordlys

Yvonnes Haus ist de facto unantastbar für den Erbpachtlasser. Es sei denn, sie zahlt die Pacht nicht. Dann kann er heimholen und muss Yvonne entschädigen. Ist da nichts anderes geregelt zweidrittel des Verkehrswertes. Sollte die Erbpacht nach sagen wir 99 Jahren enden und der Pachtlasser nicht verlängern wollen, gilt ebenso Heimholungsfall. Mit Entschädigung.
Es ist Yvonnes Haus auf Pachtland. Sie ist Hauseigentümerin, nicht aber Landeigentümerin.
 
H

HilfeHilfe

Also im Vertrag steht aber eben auch:
"Besitz, Nutzungen, Gefahr und Lasten gehen über ab Zahlung des gesamten Kaufpreises."
Ab Zahlung sind wir aber noch nicht Eigentümer, weil die Umschreibung noch ein paar Wochen dauern kann.

Sind wir als Besitzer dann trotzdem in der Pflicht Schnee zu räumen, obwohl wir noch kein Eigentümer sind?
du bist ja ein lustiger geselle. Der Eigentümer erlaubt euch zu bauen obwohl noch nicht bezahlt wurde und du dadurch nur Vorteile hast und die Pflichten & Risiken willst du nicht nehmen ?
 
E

Egon12

Wobei Nordlys sicher die Landpacht im Sinne einer Bewirtschaftung zur Nutzung der Frucht aus dem Land meinte und nicht die Erbpacht.
Der Stichtag 10/2017 lässt darauf schließen .
 
Zuletzt aktualisiert 04.11.2024
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