Grundstücksgrenze - Nah daran bauen - Genehmigung?

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S

Specki

Du oder Dein Freund ?
Ein befreundetes Pärchen. Ich weiß nicht wieso ich so eine Frage für andere stellen sollte wobei es eigentlich für mich wäre...
In anderen Threads hier ist ersichtlich, dass ich auch schon ein Haus habe...
Aber egal.

Hmm ich hab die ganzen genauen Infos nicht.
Ich weiß nur, dass das Grundstück sehr klein ist und derzeit das Elternhaus drauf steht, das aber keine Zentralheizung etc. hat.
Da ein Elternteil jetzt Pflegebedürftig wird, soll es abgerissen werden und ein größeres Haus mit Einliegerwohnung auf das Grundstück gebaut werden.
Mein Kumpel hat mir nur gesagt, dass das Grundstück für das größere Haus wohl zu klein ist und sie jetzt überlegen vom nachbargrundstück (erschlossenes Bauland) einen Streifen mit 1 bis 2 Metern dazu zu kaufen. Das wird aber ziemlich schwer werden, weil der wohl ungern was her gibt und weil das ziemlich teuer wird.
Deswegen dachte ich mir, frag ich hier mal, ob es da nicht ne andere Möglichkeit gibt und wenn ja, wie diese aussehen würde.

Gruß
Specki
 
A

Alex85

Für die Genehmigung vom Bauamt?
Was ist da zu erwarten?
Zwei Möglichkeiten.
Erstens, es wird der nötige Streifen Land abgekauft. Das wird Geld in Form von Kaufpreis kosten, sowie Kosten für die Teilung des nachbarlichen Grundstücks und Verschmelzung mit dem deiner Freunde (Vermesser, Notar, Grundbuch), sowie grunderwerbsteuer.
Zweitens, Eintragung einer Grunddienstbarkeit. Dafür wird der Nachbar ein Salär erwarten, zudem fallen auch hier Prozesskosten an (Vermesser, Notar, Grundbuch).

In beiden Fällen muss der Nachbar "wollen". Niemand wird ihn zwingen können.
Und wenn er 1 Mio Euro für den Streifen will, will er eben 1 Mio Euro.

Aber realistisch betrachtet, kosten beide Wege ein paar Tausender.
 
S

Specki

Zwei Möglichkeiten.
Erstens, es wird der nötige Streifen Land abgekauft. Das wird Geld in Form von Kaufpreis kosten, sowie Kosten für die Teilung des nachbarlichen Grundstücks und Verschmelzung mit dem deiner Freunde (Vermesser, Notar, Grundbuch), sowie grunderwerbsteuer.
Zweitens, Eintragung einer Grunddienstbarkeit. Dafür wird der Nachbar ein Salär erwarten, zudem fallen auch hier Prozesskosten an (Vermesser, Notar, Grundbuch).
1. Variante wird deutlich teurer und sehr schwierig werden.
2. Variante wird angestrebt. Die Hoffnung ist, dass der Nachbar da nichts für möchte oder wenig, weil es lediglich Bauland ist, was er wohl mal verkaufen möchte.
 
A

Alex85

2. Variante wird angestrebt. Die Hoffnung ist, dass der Nachbar da nichts für möchte oder wenig, weil es lediglich Bauland ist, was er wohl mal verkaufen möchte
Diese Variante mindert den Wert seines Grundstücks. Die Grunddienstbarkeit wird im Grundbuch eingetragen. Ein jeder Käufer wird dies in die Waagschale werfen und Banken, die Immobilienfinanzierungen eingehen, werden es auch in der Objekteinwertung berücksichtigen.
Denn dieses Recht bedeutet nichts anders, beispielweise wenn ein 2m Streifen belastet wird, dass der Nachbar selber 3m einhalten muss plus die 2m, die als Grunddienstbarkeit eingetragen sind. Die Bebaubarkeit von Nachbars Grundstück wird damit eingeschränkt (ob signifikant oder nicht, kommt wohl auf dessen Größe an ;-)).
Kostenlos halte ich für unrealistisch. Insbesondere wenn es unbebaut ist und er Verkaufen will.
 
S

Specki

Ok, interessant. Danke für die Info.

Jetzt muss ich aber in eigener Sache doch noch einen anderen Thread dazu aufmachen, da hier jetzt auch Fragen aufgetaucht sind, die mich betreffen.

Gruß
Specki
 
Y

ypg

...Ich weiß nicht wieso ich so eine Frage für andere stellen sollte wobei es eigentlich für mich wäre...
Eben drum, versteh ich auch nicht:)
Schau mal Deine Wortwahl: das Er und Ich verschmilzt bei Dir irgendwie.

Am besten, Dein/e FreundIn meldet sich hier mal selbst an.

Von der Problematik mit dem Grundstück mal abgesehen, tauchen bei mir noch ganz andere Fragen auf, die dieses Bauvorhaben behindern könnten.
Das wäre aber jetzt von mir nicht nennenswert, da Du nur Sprachrohr bist und nicht wissender Empfänger.
 
Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
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