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BeckIsBack
Guten Abend,
wie oben genannt richtet sich die Frage an das Baugebot. In unserem Musterkaufvertrag zum Grundstück wird festgehalten, dass wir uns dazu verpflichten innerhalb von 18 Monaten ab Baureife ein bezugsfertiges Einfamilienhaus zu errichten. Wir finden den Zeitraum recht sportlich. Ebenfalls fragen wir uns ob die Bank, welche das Grundstück vermarktet überhaupt so eine Klausel in den Vertrag nehmen kann bzw. ob diese Klausel dann überhaupt eine Relevanz hat - Im § 176 Baugesetzbuch ist namentlich die Gemeinde genannt..
Hat da jemand Erfahrung mit ? Sollte ich diesbezüglich die Gemeinde kontaktieren ?
Vielen Dank für eure Hilfe!
wie oben genannt richtet sich die Frage an das Baugebot. In unserem Musterkaufvertrag zum Grundstück wird festgehalten, dass wir uns dazu verpflichten innerhalb von 18 Monaten ab Baureife ein bezugsfertiges Einfamilienhaus zu errichten. Wir finden den Zeitraum recht sportlich. Ebenfalls fragen wir uns ob die Bank, welche das Grundstück vermarktet überhaupt so eine Klausel in den Vertrag nehmen kann bzw. ob diese Klausel dann überhaupt eine Relevanz hat - Im § 176 Baugesetzbuch ist namentlich die Gemeinde genannt..
Hat da jemand Erfahrung mit ? Sollte ich diesbezüglich die Gemeinde kontaktieren ?
Vielen Dank für eure Hilfe!