F
Fuchur
Wenn es nur Teil des schuldrechtlichen Vertrages ist, dann kann dir das Grundstück später keiner mehr nehmen, du machst dich jedoch ggf. schadenersatzpflichtig.Ist es denn rechtlich überhaupt möglich solch eine Klausel in den Vertrag mit aufzunehmen, obwohl das Baugesetzbuch selber nur von der Gemeinde spricht ?
Üblicherweise wird das jedoch als dinglicher Rückübereignungsanspruch im notariellen Vertrag festgehalten und ins Grundbuch eingetragen. Dann kann die Bank das Grundstück wieder herausverlangen.
Insofern: ja, das geht. Aber wahrscheinlich lässt sich mit entsprechender Argumentation der Zeitraum verlängern.