Hallo,
vielleicht interessiert es ja jemanden, der ähnliche Probleme hat.
meine Frau war heute in der Mittagspause noch mal beim Bauamt, diesmal allerdings ist sie direkt zum Verantwortlichen für unseren Bezirk gegangen und nicht zu der allgemeinen Bauberatung, zu der sie uns beim ersten Mal hingeschickt hatten. Nun der gute Mann hat sich unsere Sachlage angeschaut und folgendes Statement abgegeben.
Man muss tatsächlich 3m Abstand halten von der Gebäudegrenze auch bei Gauben. ABER. Wir dürfen direkt an die Grenze bauen. Was ja super ist. Oder wir fragen den Nachbarn um seine Zustimmung, dann dürfen wir auch mit 1m Abstand von der Grenze die Gauben errichten.
Also versteh das wer will. Einem die Wahl zwischen 3m und 0m zulassen ist doch komisch oder? Entweder ich darf es oder ich darf es nicht! Wahrscheinlich kommen da noch einige Auflagen bezüglich Brandschutz auf uns zu wenn wir direkt an die Grenze bauen wollen, aber es hat uns gefreut, dass unser Vorhaben gar nicht so unrealistisch ist.
Naja, ist unser erstes Projekt in Sachen Bau. Schauen wir mal was noch für Probleme auftauchen... Die Sache mit den Bauanträgen wird jetzt ein Architekt übernehmen....
@Bauexperte.
Das Thema Bauvoranfrage (BVA) würde ich mir an Deiner Stelle sparen,
das hat man uns dann auch geraten. Diese würde tatsächlich garnichts beschleunigen.
Danke für die Antworten und viel Erfolg allen bei ihrem Bauvorhaben...
Greetz