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Kerryman76
Hallo zusammen,
ich habe eine etwas kniffelige Frage.
Wir haben im letzten Jahr ein riesiges (30Ar) Grundstück mit einem kleinen Häuschen (2 Zimmer-Küche-Bad, 85 qm) geerbt. Das Grundstück befindet sich direkt an der Grenze eines Stadtgebietes in Baden Württemberg.
Das Häuschen wurde nach dem 2. Weltkrieg ohne Baugenehmigung als Behelfsheim gebaut und bis zuletzt bewohnt. In den 70er/80er Jahren wurde genau dieses Gebiet (genau das Grundstück und ein wenig darüber hinaus) zu einem Landschaftsschutzgebiet erklärt.
Auf dem Grundstück befindet sich noch eine Doppelgarage an der Straße, für die es jedoch damals noch vor dem Landschaftsschutzgebiet eine Baugenehmigung gab.
Das Problem ist nun folgendes:
Meine Partnerin und Ich haben eigentlich schon lange den Traum, uns ein Einfamilienhaus zu bauen. Das Grundstück dort wäre ein absoluter Traum dafür. Aber das bestehende Haus ist uns einfach zu klein. Wir haben zwar noch keine Kinder, aber möchten dies in Zukunft auch ändern was es dann unmöglich machen würde dort zu wohnen.
Das bestehende Haus muss zudem renoviert werden. Es ist ein neues Dach nötig und auch eine Vollisolierung würde Sinn machen. Die Frage ist, darf man das so einfach?
Am liebsten wäre es uns, das bestehende Haus abreisen zu dürfen und dann an selber Stelle ein kleines Einfamilienhaus zu bauen (irgendwas um 130qm).
Beim Bauamt wurde uns mitgeteilt, dass man nur das bestehende Haus erhalten darf und mehr nicht. Man möchte mit der Rechtsprechung einer Zersiedlung der Randgebiete entgegen wirken. Zudem gab es nie eine Baugenehmigung, was es ohnehin noch schwieriger macht. Das möchte ich einfach noch nicht so ganz glauben und daher die Frage an die Runde, was die Experten hier zu dem Sachverhalt meinen zudem es ja zumindest für die Garagen eine Baugenehmigung gab?
Ein Baustatiker war ebenfalls bereits vor Ort und meinte, wir sollen eine Bauvoranfrage stellen und wenn dies dann abgelehnt werden würde, dann in ein Widerspruchverfahren gehen. Ich kenn mich damit überhaupt nicht aus, wie würde so etwas von statten gehen?
Ich bin auf eure Antworten gespannt und bedanke mich schon im Voraus.
Kerryman
ich habe eine etwas kniffelige Frage.
Wir haben im letzten Jahr ein riesiges (30Ar) Grundstück mit einem kleinen Häuschen (2 Zimmer-Küche-Bad, 85 qm) geerbt. Das Grundstück befindet sich direkt an der Grenze eines Stadtgebietes in Baden Württemberg.
Das Häuschen wurde nach dem 2. Weltkrieg ohne Baugenehmigung als Behelfsheim gebaut und bis zuletzt bewohnt. In den 70er/80er Jahren wurde genau dieses Gebiet (genau das Grundstück und ein wenig darüber hinaus) zu einem Landschaftsschutzgebiet erklärt.
Auf dem Grundstück befindet sich noch eine Doppelgarage an der Straße, für die es jedoch damals noch vor dem Landschaftsschutzgebiet eine Baugenehmigung gab.
Das Problem ist nun folgendes:
Meine Partnerin und Ich haben eigentlich schon lange den Traum, uns ein Einfamilienhaus zu bauen. Das Grundstück dort wäre ein absoluter Traum dafür. Aber das bestehende Haus ist uns einfach zu klein. Wir haben zwar noch keine Kinder, aber möchten dies in Zukunft auch ändern was es dann unmöglich machen würde dort zu wohnen.
Das bestehende Haus muss zudem renoviert werden. Es ist ein neues Dach nötig und auch eine Vollisolierung würde Sinn machen. Die Frage ist, darf man das so einfach?
Am liebsten wäre es uns, das bestehende Haus abreisen zu dürfen und dann an selber Stelle ein kleines Einfamilienhaus zu bauen (irgendwas um 130qm).
Beim Bauamt wurde uns mitgeteilt, dass man nur das bestehende Haus erhalten darf und mehr nicht. Man möchte mit der Rechtsprechung einer Zersiedlung der Randgebiete entgegen wirken. Zudem gab es nie eine Baugenehmigung, was es ohnehin noch schwieriger macht. Das möchte ich einfach noch nicht so ganz glauben und daher die Frage an die Runde, was die Experten hier zu dem Sachverhalt meinen zudem es ja zumindest für die Garagen eine Baugenehmigung gab?
Ein Baustatiker war ebenfalls bereits vor Ort und meinte, wir sollen eine Bauvoranfrage stellen und wenn dies dann abgelehnt werden würde, dann in ein Widerspruchverfahren gehen. Ich kenn mich damit überhaupt nicht aus, wie würde so etwas von statten gehen?
Ich bin auf eure Antworten gespannt und bedanke mich schon im Voraus.
Kerryman